Bußgeldkatalog

Vorschriften, Besonderheiten, Anmerkungen, usw.

Moderator: Trojica

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Jan 2010 25 17:33

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Schön brav sein MOMO! :mrgreen:
http://www.vecer.com/clanekslo2010012505506315 hat geschrieben:Die Polizei von Maribor wird zusammen mit den lokalen Verkehrsüberwachern von heute bis Freitag den ruhenden Verkehr besonders stark überwachen.

Wie das Polizeipräsidium Maribor mitteilt, wird in dem Zeitraum vor allem das Falschparken auf Busparkplätzen und Behindertenparkplätzen überwacht.

In Maribor wurden vergangenes Jahr schon öfters Aktionen durchgeführt mit der Überschrift Autobushaltestellen sind keine Parkplätze. Die Polizei und die lokalen Verkehrsüberwacher haben bei den besagten Aktionen vor allem die Bushaltestellen an der Gosposvetska-, Dogoška- und der Betnavska Straße sowie an der Straße Proletarskih brigad.
:polizei:
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Jan 2010 30 02:35

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Aber es ist noch lange nicht schluss mit der Erhöhung der Strafen.
http://www.delo.si/clanek/98097 hat geschrieben:Mit vorsorglichen Aktionen und angekündigten scharfen Maßnahmen wurde bereits vergangenes Jahr viel erreicht laut Katarina Kresal, denn die Zahl der auf den Straßen tödlich verunglückten Personen sank auf unter 200. Die Ministerien haben einen Gesetzesvorschlag mit 4 Gesetzen vorbereitet, die die bisherigen Gesetze über Verkehrssicherheit ersetzen sollen. Es geht um Gesetze über öffentliche Straßen, über Kraftfahrzeuge, über das Straßenverkehrsrecht und über Fahrer, die auf der heutigen Sitzung den Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt wurden.

Im neuen Gesetzesvorschlag werden unter anderem verschärfte Strafen betont bezüglich den Fahrern, die alkoholisiert hinter dem Lenkrad sitzen, da sie wirksamer beim Führerscheinentzug sein sollen, bei der Beschlagnahme des Autos sowie bei alkoholisierten Wiederholungstätern, erklärt Kresal.

Die Polizei wird laut Ministerin bei der Abnahme des Führerscheins die Angaben sofort an das Ordnungsamt weiterleiten und wenn während der Zeit die Person erneut hinter dem Lenkrad sitzt, handelt es sich dann um eine Straftat. Auf 1200€ erhöht sich die Strafe bei Wiederholungstätern. Daneben sind laut ihrer Aussage die Überwachung der Fahrschulausbildung und der Durchführung der Hauptuntersuchungen wichtig.

Wie der Berater des Innenministeriums Branko Cerar bei der Besprechung eingangs erklärte, werden die Vorschläge der 4 Gesetze im Februar auf der Internetseite veröffentlicht. Im April und Mai laufen die Abstimmungen zwischen den Resorts und der Koalition, im Juni sind die Vorschläge bei der Regierung und nach deren Beschluss Anfang November im Parlament.

In Slowenien wurde die Zahl der tödlich Verunglückten in 2 Jahren um 42% verbessert. „Jeder Tote und jeder Schwerverletzte ist eine Tragödie, jedoch geben uns die Zahlen Grund zur Hoffnung, dass wir in die richtige Richtung gehen,“ sagt Vlačič.
Ich frage mich ja schon, ob die Strafen tatsächlich auch gezahlt werden bzw. werden können. So sehr ich es nachvollziehen kann auf Grund der vielen Wahnsinnigen auf Sloweniens Straßen, so wenig halte ich die fortwährende Steigerung der monetären Strafen für Sinnvoll. Dass es offensichtlich Schwierigkeiten beim Entzug der Fahrerlaubnis gab, ist mir jedoch neu, doch sonst würden sie es ja nicht anpassen. Jedenfalls halte ich das für die sinnvollere Lösung.
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Benutzer 989 gelöscht
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Jan 2010 30 17:35

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

France Prešeren hat geschrieben:Ich frage mich ja schon, ob die Strafen tatsächlich auch gezahlt werden bzw. werden können. So sehr ich es nachvollziehen kann auf Grund der vielen Wahnsinnigen auf Sloweniens Straßen, so wenig halte ich die fortwährende Steigerung der monetären Strafen für Sinnvoll. Dass es offensichtlich Schwierigkeiten beim Entzug der Fahrerlaubnis gab, ist mir jedoch neu, doch sonst würden sie es ja nicht anpassen. Jedenfalls halte ich das für die sinnvollere Lösung.
Für mich eine Wischi-Waschi-Legislative, die wieder für ein Gesetz etliche Monde benötigt; irgendwas mit November 10.
Die Reduzierung der Unfalltoten ist nur eine geschönte Statistik;
Ungezählt in der Statistik sind die Schwerst-, Schwer- und Leichtverletzten, die nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch sozial ein Problem sind.
Ein bekannter Mediziner hatte schon vor 15 Jahren die Beschlagnahme von Fahrzeugen nach einer Alkoholfahrt gefordert; aber da hörte keiner darauf?

Geldstrafen bringen da nix; nur Beschlagnahme des Führerscheines und öffentliche Versteigerung des Fahrzeuges. Bei Wiederholungstat = Knast; unabhängig von Geld haben oder nicht haben.

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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

http://www.krone.at/krone/S25/object_id__183084/hxcms/ hat geschrieben:"Radarfotos von vorne" essentiell für Strafverfolgung
Die Hoffnungen der heimischen Autolenker auf grenzübergreifende Gerechtigkeit stützen sich vor allem auf die sogenannten "Radarfotos von vorne". Aufnahmen aus solchen Geräten, die nicht nur das Fahrzeugkennzeichen, sondern auch den Lenker zeigen, sind vor allem bei der Verfolgung ausländischer Temposünder als wichtiges Beweismittel notwendig. Rein rechtlich ist die Aufnahme solcher Bilder in Österreich schon seit März 2009 möglich. Gleichzeitig wurde bei Geschwindigkeitsübertretungen über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro festgelegt, was die Strafverfolgung erleichtert.

Was jetzt noch fehlt, sind die Apparate. Laut Innenministerium hat sich das Prozedere zur Anschaffung der neuen Geräte verzögert, weil die Geräte den hohen Anforderungen nicht entsprechen. Erst wenn man geeignete Apparate hat, könne man diese einem Eich- und Zulassungsverfahren unterziehen und anschließend im Testbetrieb erproben, hieß es zum Jahreswechsel von Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Laut Asfinag sind einige Geräte bereits aufgestellt, es gebe aber technische Probleme. Im Frühjahr möchte man auf der Tauernautobahn (A10) in Echt-Betrieb gehen.

Berlin stockt für Auslands-Raser sogar Personal auf
Deutschland scheint es mit den Auslands-Strafen wirklich ernst zu sein: Um die Strafbescheide aus dem EU-Ausland vollstrecken zu können, werde Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Personal im zuständigen Bundesamt für Justiz aufstocken, berichtet die "Bild"-Zeitung. In der Behörde sollen ab Oktober insgesamt 99 neue Stellen entstehen. Die veranschlagten zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Erwartet werden aber zusätzliche Einnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro jährlich.
Langsam wirds eng für diejenigen, die den anderen Autofahrern zügig Platz machen indem sie schnell wieder von der AB runterkommen. :twisted:
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von MOMO

aber wem nützt das ganze, wenn sie das Geld nicht eintreiben können...max. bei einer echten Kontrolle wäre ein Abkassieren möglich...und das betrifft doch höchstens 2-3 % von den geblitzten....Früher haben das die ungarn clever gemacht, als die Grenzkontrollen noch waren...da gab es kameras, die das Nummernschild bei der Ausreise gescannt haben...wenn da noch ein Bußgeld offen war, haben die dich nicht rausgelassen....


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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Das wird ja von den heimischen Behörden eingetrieben. Was ich bislang nicht wusste und ich mich jetzt umso mehr frage weshalb nicht schon längst ausländische Strafen eingetrieben werden, ist, dass die eingetriebenen Gelder nicht etwa an das ausstellende Land überwiesen werden, sondern die eintreibende Behörde das behalten kann.
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Ich habe mal ein paar Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung frei übersetzt, die eher unbekannt sind und/oder einfach witzig sind.
§25, 4
Mit dem PKW auf 2 Rädern oder mit dem Motorrad auf 1 Rad fahren kostet 300€ und 5 Punkte

§28, 2
Warnblinkanlage nicht benutzen beim Rückwärtsfahren kostet 40€. Beim rückwärts Einparken oder rückwärts Umdrehen ist der Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

§32, 1
Höchstgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen mit Schrittgeschwindigkeit ist 10 km/h.

§36, 6
200€ Strafe gibt es für das rechts Überholen, wo es nicht erlaubt ist

§40, 4
Einspurige Fahrzeuge (Motorräder) dürfen an langsamen oder stehenden Kolonnen vorsichtig vorbeifahren, wenn genug Platz vorhanden ist und die Kolonne nicht vor einer Kreuzung steht.

§49, 4
Fußgängern das Überqueren der Straße an einem Fußgängerüberweg nicht ermöglichen, kostet 300€ und 5 Punkte.

§52, 2
Maximal 30 cm weg vom Randstein bzw. der Straßenbegrenzung darf geparkt werden außer es wird etwas anderes vorgegeben. (80€)

§52,
4 (1) Wenn nicht anders ausgewiesen, darf 5 m vor einem Fußgängerüberweg nicht geparkt werden. (40€)
4 (3) 15 m ab der nächstgelegenen Schiene darf nicht geparkt werden. (40€)
4 (8) Auf Fahrbahnen, wenn weniger als 3 m zum Vorbeifahren frei bleiben würden, ist das Parken verboten. (80€)

§54,3
80€ Strafe kostet das Fahren mit offener Türe.

§55,2
Fahrzeug nicht gegen Diebstahl sichern kostet 40€.

§58, 2
Polizei nicht rufen und Fahrer des Schienenfahrzeuges nicht rechtzeitig warnen, wenn das Fahrzeug auf Schienen stehen bleibt, kostet 80€.

§59, 2
Ausländische Fahrzeuge brauchen im Winter auch eine Winterausrüstung.

§61, 4
Nebelschlussleuchte ist erst ab einer Sichtweite unter 50 m erlaubt aber nicht bei Kolonnenfahrten und Stau. (40€)

§66, 3
Der Transport von Heugabeln, Sensen und ähnlichen Dingen ist auf einspurigen Fahrzeugen verboten. (120€, bei Fahrzeugen ohne Führerscheinpflicht 40€)

§72, 5
Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung bzw. Einohrstöpsel kostet 40€.

§84, 3
Personen bis 14 Jahre müssen auf dem Fahrrad einen Fahrradhelm tragen. (keine Angabe zum Bußgeld)

§97, 2
Ein Fußgänger, der in der Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften oder in unbeleuchteten Ortschaften geht, wo es keinen Fußgängerweg gibt, muss an einer sichtbaren Stelle ein zur Fahrbahn gerichtetes weißes Licht tragen, das in beide Richtungen sichtbar ist oder eine gelbe oder orangene Warnweste mit eingearbeiteten weißen Reflektoren tragen. (40€)

§104,
3 Mitfahrer auf einem Motorrad müssen älter als 12 Jahre sein. (80€)
4 Alkoholisierte Personen dürfen auf dem Motorrad nicht mitgenommen werden. (160€)

§137,
1 Kinder bis 6 Jahre müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bei Begleitung durch eine volljährige Person dürfen sie auf verkehrsberuhigten Straßen fahren.
2 Kinder bis 14 Jahre, die keine Fahrradprüfung haben, dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
3 Auf der Straße darf ein Fahrrad von einem mindestens 8 jährigen Kind gefahren werden, das eine gültige Fahrradprüfbescheinigung dabei hat und von einer mindestens 14 jährigen Person begleitet wird.

STVO: http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... ga+prometa
Aktualisierungsgesetz: http://www.uradni-list.si/1/content?id=" onclick="window.open(this.href);return false; ... GA+PROMETA
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Wenn Fahrzeugführer den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge leisten, kostet dies 500€ und 6 Punkte. Damit ist z.B. das Missachten eines Anhaltezeichens eines Polizisten gemeint. Vergangenes Jahr erhielten 1066 Kraftfahrer einen entsprechenden Bußgeldbescheid.

Andere Verkehrsteilnehmer, also nicht Führer eines Kraftfahrzeuges, zahlen für so ein Vergehen 160€, was im vergangenen Jahr 44 mal ausgesprochen wurde.

Sollte es bei dem Versuch sich einer Kontrolle zu entziehen zu einem Unfall kommen, darf man vor Gericht vorsprechen.

http://www.delo.si/clanek/121121" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

France Prešeren hat geschrieben:Wenn Fahrzeugführer den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge leisten, kostet dies 500€ und 6 Punkte. 1
...immer noch billiger, als wenn man mit 3 Promille Blutalkohol erwischt wird? :smile:
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Triglav hat geschrieben:...immer noch billiger, als wenn man mit 3 Promille Blutalkohol erwischt wird? :smile:
Das ganz sicher, denn bei dem Wert würde es bei mir eine ganze Bestattung plus vergeblichen Krankenhauskosten bedeuten. :weihen:
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Mär 2011 27 10:33

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Ostern steht sozusagen vor der Tür und somit auch der Beginn der Stausaison. Darum ist es vielleicht nicht ganz schlecht zu wissen, dass auch in Slowenien das Verlassen des Fahrzeuges auf der Autobahn untersagt ist. Gilt natürlich nicht bei einem Unfall, einer Panne und ähnlichen Umständen.

Sehr wohl gilt es aber beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Stau. §30 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und Schnellstraßen. Belohnt wird das Verlassen des Fahrzeuges mit einem Bußgeld von 150€ (§30, 17).
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