Triglav hat geschrieben:Gilt das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb i. D; oder kann ich damit auch die Tauern nach Slowenien passieren? Habe noch nie ein Kurzzeitkennzeichen beantragt; kenne nur die roten Nummern
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harr harr
Vermutlich meinst Du das gelbe Kennzeichen für 3 Tage, nachdem Du das rote Überführungskennzeichen eigens erwähnst. Dazu empfehle ich folgende Seite:
http://www.laibach.diplo.de/Vertretung/ ... =Daten.pdf
Bei den Tauern wirst Du da noch keine Probleme bekommen, nach den Karawanken wirds aber spannend, denn in dem oben genannten Link heißt es:
Die gelben Kurzzeitkennzeichen sind allerdings
durch die Republik Slowenien nicht anerkannt, sodass die Botschaft von zahlreichen Fällen
erfährt, in denen Kraftfahrzeuge mit deutschen gelben Kurzzeitkennzeichen von der slowenischen
Polizei im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen oder bei der Grenzabfertigung
nach Kroatien kurzerhand an Ort und Stelle stillgelegt und die für den Straßenvekehr in der
Republik Slowenien nicht zugelassenen Kurzzeitkennzeichen eingezogen werden.
Triglav hat geschrieben:Gibt es bei der Anmeldung des Kurzzeitkennzeichen evtl. Probleme, wenn der Überführer das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet, aber letztendlich nicht der Eigentümer ist? ( oder Kaufvertrag einfach temporär verschwinden lassen?
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) Werde das Landratsamt noch anfunken.
Ausgehend davon, dass Du Dir nun vermutlich doch lieber ein rotes Überführungskennzeichen für mindestens 2 Wochen zulegen wirst, ist es allgemein so, wenn Du im Besitz des Fahrzeugbriefs bist, kannst Du Deinen Namen eintragen lassen. Allerdings wurde ich bei der Zulassung (für ein normales Kennzeichen) auch nach dem Kaufvertrag gefragt. Ob es allerdings auch ohne geht, kann ich Dir nicht sagen.
Triglav hat geschrieben:Wann ist die slow. Umsatzsteuer vor Ort fällig? Welchen Steuertrick kann ein slow. Unternehmer anwenden? Fahrzeug=1-Jahreswagen.
hvala
Zur 1. Frage, wenn Du das Fahrzeug zulässt, benötigst Du zuerst eine Bescheinigung, dass Du die Umsatzsteuer gezahlt hast. Dazu musst Du zuvor den aktuellen Wert des Fahrzeugs ermitteln lassen. Das kannst Du z.B. bei den dortigen Überwachungsvereinen machen lassen.
Oder aber, und da wird es interessant, Du legst den Kaufvertrag des Fahrzeuges vor zur Berechnung der fälligen Umsatzsteuer. Und das beziehe ich dann auf die 2. Frage, welchen Trick es geben könnte. Ein spezieller Trick für Unternehmer ist mir nicht bekannt.
Hatte mal eine slowenische Seite gefunden, wo das beschrieben war. Leider konnte ich diese jetzt nicht mehr finden. Aber vielleicht hast Du ja mehr Glück?!