NOTRUF und SONDER-RUFNUMMERN + Wichtige Info´s
Verfasst: 22. Jun 2009 21:50
[schild]NOTRUF[/schild]
Notruf Slowenien
Polizei 113
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
ADAC - Notrufnummer
ADAC-Notrufnummer:
Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
0038 51 344 06 50
oder:
ADAC-Partnerclub:
Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53
Hinweise !
Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen.
Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung.
Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenen Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor.
Auch Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind nunmehr ausdrücklich untersagt.
Winterreifenpflicht!
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
[schild]GESETZ[/schild]
Vignette !!!
Nicht vergessen. In Slowenien herrscht Vignettenpflicht.
Preise + Gültigkeitsdauer hier http://www.tolltickets.com/country/slovenia/" onclick="window.open(this.href);return false;
Notruf Slowenien
Polizei 113
Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
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Ganzjährige Hilfe durch deutsch sprechende Mitarbeiter unter:
0038 51 344 06 50
oder:
ADAC-Partnerclub:
Auto Moto Zveza Slovenije, Tel.: (01) 530 53 53
Hinweise !
Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen.
Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung.
Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenen Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor.
Auch Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind nunmehr ausdrücklich untersagt.
Winterreifenpflicht!
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge die Pflicht zu Winterreifen, außerdem müssen Schneeketten mitgeführt werden.
[schild]GESETZ[/schild]
Vignette !!!
Nicht vergessen. In Slowenien herrscht Vignettenpflicht.
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