Umgang mit Fundsachen in SLO

Wenn es mal nicht in die anderen Bereiche passt

Moderator: Trojica

Benutzeravatar

Thema-Ersteller
France Prešeren
Gehört zum Foruminventar
Beiträge: 5764
Registriert: 13. Jun 2009 13:34
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort: Novo mesto
Hat sich bedankt: 504 Mal
Danksagung erhalten: 997 Mal
Gender:
Slovenia
Mär 2010 06 15:28

Umgang mit Fundsachen in SLO

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Hier mal ein paar Infos darüber, was mit Fundsachen in Slowenien passiert.
http://cekin.si/clanek/za_dom_in_druzino/ste-nasli-denar.html hat geschrieben:Eine Person, die Geld findet, muss laut Gesetz die Fundsache bei einer Polizeistation anmelden sowie gefundenes Geld übergeben. Die Polizei stellt dann ein Protokoll über die Fundsache aus. Gemäß der Bestimmung des Sachrechtsgesetzes kann der Finder die Fundsache aufbewahren, ebenso kann er sie zur Aufbewahrung der Polizei übergeben. Wenn der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht gefunden werden kann oder dieser sich als Eigentümer nicht legitimieren kann, wird der Finder zum Eigentümer der Fundsache, was auch für Bargeld gilt.

Lässt sich der Eigentümer feststellen, wird die Fundsache, also auch Geld, dem Eigentümer gesetzmäßig übergeben, der das Eigentum des Geldes meistens mit einer Beschreibung des Verlustumstandes beweist. Wichtig dabei ist, dass sie exakt wissen, wo und wann sie das Geld verloren haben, wie hoch der Betrag ist, in was für einem Geldbeutel es war und welche Banknoten es waren. Über die Seriennummer wird selten der Eigentümer gefunden, da in der Regel niemand die Seriennummern der Banknoten kennt, die sich im Geldbeutel befinden.

Im Falle, dass der Finder das Geld nicht behalten möchte, das er gefunden hat, wird es nicht bei einer Auktion versteigert wie andere Fundsachen, sondern geht unmittelbar in den Staatshaushalt. Gefundene Gegenstände, die bei der Polizei registriert sind und nicht aus einem Vergehen oder einer Straftat stammen sowie ohne Eigentümer sind, werden mindestens 1 Jahr aufbewahrt. Danach werden die Gegenstände bei einer Auktion versteigert, wenn die Finder kein Eigentumsrecht daran erwerben wollen.

Das Datum der Auktion wird von jedem Polizeipräsidium selbst entschieden. Bei größeren Präsidien, wie es die ljubljanische und mariborsche sind, wird die öffentliche Auktion 1- bis 2-mal im Jahr organisiert. Für gewöhnlich wird das Datum 2 Wochen vor der Auktion auch auf der Webseite der Polizei bekanntgegeben.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Antworten

Erstelle einen Zugang oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst registriert sein, um kommentieren zu können

Erstelle einen Zugang

Kein Mitglied? Registriere dich jetzt
Mitglieder können kommentieren und eigene Themen starten
Kostenlos und dauert nur eine Minute

Registrieren

Anmelden

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste