Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Moderator: Trojica
Dez 2009
23
21:19
Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
dober vecer.
kurze Frage: Darf man in Slo offiziell nur mit einer abnehmbaren AHK fahren, wenn kein Hänger an der Kupplung hängt? ( speziell nur für Touristen )
Wie sind die Regularien lt. slo-StvO?
Darf ein slow. Gewerbetreibender, welcher regelmässig einen Hänger fährt, eine feste AHK montieren und mit dieser auch "ohne Hänger" fahren? :denkend_smilie:
Weiss jemand Bescheid? evtl. link, hvala
ps. bekomme ich bei einem Unfall eine geminderte Teilschuld, wenn mir ein Dödel in Slo von hinten auffährt und ich die AHK zum Unfallzeitpunkt montiert habe? Fest/oder abnehmbar?
( Die gegnerische Versicherung könnte argumentieren: "...ja wenn die AHK nicht montiert gewesen wäre,...ja dann wäre der Schaden merklich geringer...oder so"?
dober vecer.
kurze Frage: Darf man in Slo offiziell nur mit einer abnehmbaren AHK fahren, wenn kein Hänger an der Kupplung hängt? ( speziell nur für Touristen )
Wie sind die Regularien lt. slo-StvO?
Darf ein slow. Gewerbetreibender, welcher regelmässig einen Hänger fährt, eine feste AHK montieren und mit dieser auch "ohne Hänger" fahren? :denkend_smilie:
Weiss jemand Bescheid? evtl. link, hvala
ps. bekomme ich bei einem Unfall eine geminderte Teilschuld, wenn mir ein Dödel in Slo von hinten auffährt und ich die AHK zum Unfallzeitpunkt montiert habe? Fest/oder abnehmbar?
( Die gegnerische Versicherung könnte argumentieren: "...ja wenn die AHK nicht montiert gewesen wäre,...ja dann wäre der Schaden merklich geringer...oder so"?
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Dez 2009
26
19:32
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
So weit ich weiß, darf eine Anhängerkupplung auch bei nichtgebrauch dran bleiben.
Probleme könntest Du nur dann bekommen, wenn die AHK einen Teil des Kennzeichens verdeckt, oder es im Schein als Auflage eingetragen wurde. Das ist allerdings sehr selten.
Weshalb sollte man keine "starre" AHK montieren dürfen? Wenn diese Ordungsgemäß montiert wurde und ein ABE vorliegt, sollte das kein Problem sein.
Ich gehe mal von D aus, und da gibt es im § 43 StVZO keinerlei Regelung. Das heißt, es ist nicht vorgeschrieben die AHK bei nichtgebrauch abzunehmen.
Und Du sprichst von einer Teilschuld im Falle eines Unfalls. Wofür die Teilschuld? :denkend_smilie:
Gruß
Tom
Probleme könntest Du nur dann bekommen, wenn die AHK einen Teil des Kennzeichens verdeckt, oder es im Schein als Auflage eingetragen wurde. Das ist allerdings sehr selten.
Weshalb sollte man keine "starre" AHK montieren dürfen? Wenn diese Ordungsgemäß montiert wurde und ein ABE vorliegt, sollte das kein Problem sein.
Ich gehe mal von D aus, und da gibt es im § 43 StVZO keinerlei Regelung. Das heißt, es ist nicht vorgeschrieben die AHK bei nichtgebrauch abzunehmen.
Und Du sprichst von einer Teilschuld im Falle eines Unfalls. Wofür die Teilschuld? :denkend_smilie:
Gruß
Tom
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Dez 2009
26
20:55
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Habe mal hier was gefunden.
http://www.tecajcpp.com/cpp/vleka.php
Es geht allerdings nicht hervor, wie mit der AHK umzugehen ist.
Aber man kann hier erlesen, das es nicht erlaubt ist mit Transportgut und Anbauteilen herumzufahren, die mehr als 1,5m nach hinten abstehen. Eine AHK dürfte etwas kürzer sein.
http://www.tecajcpp.com/cpp/tovor.php
Grundsätzlich kann Dir niemand die Leerfahrt mit einer AHK ( ob starr oder abnehmbar) verbieten.
Von Gesetzgeberseite.
In dem ein oder anderen Forum kann man etwas von 10 € Verwarnungsgeld lesen. Ich selbst habe noch nie ein solches erhoben oder etwas davon gehört.
Wie gesagt, es wird nicht explizit darauf hingewiesen.
Wie es von der Versicherungsseite her aussieht, weiß ich nicht. Hier sollte man bei seiner Versicherung anfragen wie es im Falle eines Schades aussieht.
Gruß
Tom
http://www.tecajcpp.com/cpp/vleka.php
Es geht allerdings nicht hervor, wie mit der AHK umzugehen ist.
Aber man kann hier erlesen, das es nicht erlaubt ist mit Transportgut und Anbauteilen herumzufahren, die mehr als 1,5m nach hinten abstehen. Eine AHK dürfte etwas kürzer sein.
http://www.tecajcpp.com/cpp/tovor.php
Grundsätzlich kann Dir niemand die Leerfahrt mit einer AHK ( ob starr oder abnehmbar) verbieten.
Von Gesetzgeberseite.
In dem ein oder anderen Forum kann man etwas von 10 € Verwarnungsgeld lesen. Ich selbst habe noch nie ein solches erhoben oder etwas davon gehört.
Wie gesagt, es wird nicht explizit darauf hingewiesen.
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Gruß
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Dez 2009
27
13:02
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Hier noch die STVO (ZVCP) http://zakonodaja.gov.si/rpsi/r02/predpis_ZAKO3622.htmlVlečna kljuka
Ali po novem ZVCP za osebno vozilo res ni več obvezna snemljiva kljuka, temveč je lahko tudi fiksna?
lp, bojan
Odgovor
Spoštovani!
Točno tako, kot ste napisali. Po 2. točki 90 člena ZVCP-1 je dovoljeno vleči priklopno vozilo, če je na vozilu vgrajena homologirana vlečna naprava tako, kot jo določi proizvajalec vozila.
Staro določilo o snemljivi kljuki je veljalo od leta 1998 do 2004.
http://www.varnostvprometu.org/index.ph ... vr&id=1922
Wenn das nicht wieder geändert wurde, sollte es also kein Problem sein. Ob man mit einer abnehmbaren AHK herumfahren darf, sollte aus der ABE bzw. dem Gutachten hervorgehen.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Dez 2009
27
16:16
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Ich habe nur strarre AHKupplungen im Einsatz; diese sogar selber montiert. Die ABEs liegen im Schrank. Hatte noch nie Probleme damit.Tom hat geschrieben:So weit ich weiß, darf eine Anhängerkupplung auch bei nichtgebrauch dran bleiben.
Probleme könntest Du nur dann bekommen, wenn die AHK einen Teil des Kennzeichens verdeckt, oder es im Schein als Auflage eingetragen wurde. Das ist allerdings sehr selten.
Weshalb sollte man keine "starre" AHK montieren dürfen? Wenn diese Ordungsgemäß montiert wurde und ein ABE vorliegt, sollte das kein Problem sein.
Ich gehe mal von D aus, und da gibt es im § 43 StVZO keinerlei Regelung. Das heißt, es ist nicht vorgeschrieben die AHK bei nichtgebrauch abzunehmen.
Hatte nur neulich gehört, dass es nicht erlaubt ist, mit einer AHK ohne Last herumzufahren.
Wieder so ein WischiWaschi-§, vergleichbar mit der Zebrastreifennummer.
Vermutlich ist die Rechtslage für einen Österreicher/Deutscher in Slo so, dass wenn die AHK in D/A = Fest = akzeptiert, bei einem Schadensfall so gehandhabt wird, als wäre der Unfall in D/A ereignet.(versicherungsmässig).
Warum kann man nicht sagen: ja oder nein; Gebot oder Verbot? Fertig.
Ich weiss ja nicht, wie die Gesetzeslage ist, bzw. die Versicherungen reagieren, wenn eine Festmontierte AHK in einem Schadensfall mit im Spiel ist?Tom hat geschrieben:S
Und Du sprichst von einer Teilschuld im Falle eines Unfalls. Wofür die Teilschuld? :denkend_smilie:
Bei diversen Automodellen, deformieren sich die Frontblechteile/Träger usw. etwas massiver als bei anderen Modelltypen, wenn diese auf eine feste AHK treffen ( Kräfte werden physikalisch umgeleitet und zerstören ganze tragende Teile in der Karosserie).
(jetzt kommt der Konjunktive) Die Versicherung "könnte" ja argumentieren, ja wenn....dann...usw.
Im Gegenzug wurden Bullfänger verboten, weil diverse Unfallsituationen "scheinbar massiver" ausgehen?( Da kann man wieder spekulieren)
Habe mir neulich mal die AGBs/Veränderungen auf dem Canape` mal durchgelesen....macht ja kein Mensch...hatte trotzdem die Muse. Es ist schon interessant, welche Ausschlusskriterien in den jeweiligen AGBs vorhanden sind; selbig bei Garantieerweiterungs/Versicherungen. (Haaresträub )
ja, das wäre der direkte Weg; man könnte noch Sheriffs, Fahrschullehrer anrufen...aber Schade um die ZeitTom hat geschrieben:Habe mal hier was gefunden.
http://www.tecajcpp.com/cpp/vleka.php
Wie es von der Versicherungsseite her aussieht, weiß ich nicht. Hier sollte man bei seiner Versicherung anfragen wie es im Falle eines Schades aussieht.
Gutes neues Jahr und gute Fahrt wünscht
triglav
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Dez 2009
27
21:31
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Dann ist ja alles im grünen Bereich.Triglav hat geschrieben: Ich habe nur strarre AHKupplungen im Einsatz; diese sogar selber montiert. Die ABEs liegen im Schrank. Hatte noch nie Probleme damit.
Wer erzählt denn sowas? Wie gesagt, mir ist diebezüglich nichts bekannt. Richtig ist, das die AHK dann abgenommen werden muß, wenn sie bei nichtgebrauch die Kennzeichen teilweise oder ganz verdeckt. Das habe ich aber auch schon oben geschrieben.Triglav hat geschrieben:Hatte nur neulich gehört, dass es nicht erlaubt ist, mit einer AHK ohne Last herumzufahren.
Dann wären ja unsere Juristen unterbeschäftigt.Triglav hat geschrieben:Warum kann man nicht sagen: ja oder nein; Gebot oder Verbot? Fertig.
Aber da gebe ich Dir natürlich uneingeschränkt Recht. Diese Gummiparagraphen sind für Nichtjuristen kaum zu verstehen, geschweige denn zu deuten. Aber in diesem Fall ( AHK) dürftest Du keine Probleme bekommen, ausser vielleicht einen dumpfen Kommentar von nem "Jung-Bullen" oder nem übereifrigen Law-Men.
Das ist die unbekannte in der Rechnung. Eine konkrete und verbindliche Aussage kann Dir aber nur Deine Versicherung geben. Da kann ich als Aussenstehender nichts sagen. Und am besten gleich schriftlich festhalten das Ganze, falls nötig.Triglav hat geschrieben:Ich weiss ja nicht, wie die Gesetzeslage ist, bzw. die Versicherungen reagieren, wenn eine Festmontierte AHK in einem Schadensfall mit im Spiel ist?
Bei diversen Automodellen, deformieren sich die Frontblechteile/Träger usw. etwas massiver als bei anderen Modelltypen, wenn diese auf eine feste AHK treffen ( Kräfte werden physikalisch umgeleitet und zerstören ganze tragende Teile in der Karosserie).
(jetzt kommt der Konjunktive) Die Versicherung "könnte" ja argumentieren, ja wenn....dann...usw.
Die wurden ja wegen dem Fussgängerschutz verboten. Um ganz ehrlich zu sein, ich finde es auch mehr als lächerlich in unseren Breiten mit nem Kuhfänger am Auto herumzufahren. Als nächstes bau ich mir dann ne Flak aufs Dach um mich gegen Tiefflieger zu schützen. ( hihi... Grins )Triglav hat geschrieben:Im Gegenzug wurden Bullfänger verboten, weil diverse Unfallsituationen "scheinbar massiver" ausgehen?( Da kann man wieder spekulieren)
Das stimmt. Es ist schon erstaunlich, dass die überhaubt was zahlen in einem Schadensfall.Triglav hat geschrieben:Habe mir neulich mal die AGBs/Veränderungen auf dem Canape` mal durchgelesen....macht ja kein Mensch...hatte trotzdem die Muse. Es ist schon interessant, welche Ausschlusskriterien in den jeweiligen AGBs vorhanden sind; selbig bei Garantieerweiterungs/Versicherungen. (Haaresträub )
Ist aber leider mal so. Denn wenn Du ne Frage zu was elektrischem hast, dann gehst Du ja auch zum Elektriker und nicht zum Fleischer.Triglav hat geschrieben:ja, das wäre der direkte Weg; man könnte noch Sheriffs, Fahrschullehrer anrufen...aber Schade um die Zeit
Gutes neues Jahr und gute Fahrt wünscht
triglav
Nur denke ich wirst Du in diesem Fall keine anderen Antworten bekommen.
Gruß und auch Dir ne gute Fahrt weiterhin.
Tom
Manche Leute drücken nur ein Auge zu, damit sie besser zielen können.
Jan 2010
07
01:20
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Vleka priklopnega vozila / 90. člen §
(1) Z motornim vozilom je dovoljeno vleči največ eno priklopno vozilo, s traktorjem in pri gospodarski vožnji pa največ dve priklopni vozili, razen pri gospodarski vožnji za prevoz oseb v turistične namene (turistični vlak), pri kateri so dovoljena največ tri priklopna vozila.
(2) Z motornim vozilom je dovoljeno vleči priklopno vozilo le, če je na vozilu vgrajena homologirana vlečna naprava tako, kot je določil proizvajalec vozila.
(3) Vlečna naprava ne sme biti obremenjena bolj, kot to dovoljuje proizvajalec vozila oziroma proizvajalec vlečne naprave. Pri tem je treba paziti, da se ne obremeni nižja vrednost.
(4) V primeru, da priklopno vozilo ali tovor na njem zakriva vidno polje v vzvratnem ogledalu vlečnega vozila, morata biti na vlečnem vozilu nameščeni dodatni vzvratni ogledali, ki omogočata normalno vidno polje.
(5) Z globo 120 eurov se kaznuje za prekršek voznik, ki ravna v nasprotju s prvim ali tretjim odstavkom tega člena.
(6) Z globo 60 eurov se kaznuje za prekršek voznik, ki ravna v nasprotju z drugim ali četrtim odstavkom tega člena.
(7) Z globo najmanj 1.200 eurov se kaznuje za prekršek pravna oseba ali samostojni podjetnik posameznik, ki ravna v nasprotju z določbami tega člena, odgovorna oseba pa z globo najmanj 120 eurov.
http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp? ... vilka=2345
ab 2005 gab es wohl eine Novellierung/ d.h. EU-Anpassung?
(1) Z motornim vozilom je dovoljeno vleči največ eno priklopno vozilo, s traktorjem in pri gospodarski vožnji pa največ dve priklopni vozili, razen pri gospodarski vožnji za prevoz oseb v turistične namene (turistični vlak), pri kateri so dovoljena največ tri priklopna vozila.
(2) Z motornim vozilom je dovoljeno vleči priklopno vozilo le, če je na vozilu vgrajena homologirana vlečna naprava tako, kot je določil proizvajalec vozila.
(3) Vlečna naprava ne sme biti obremenjena bolj, kot to dovoljuje proizvajalec vozila oziroma proizvajalec vlečne naprave. Pri tem je treba paziti, da se ne obremeni nižja vrednost.
(4) V primeru, da priklopno vozilo ali tovor na njem zakriva vidno polje v vzvratnem ogledalu vlečnega vozila, morata biti na vlečnem vozilu nameščeni dodatni vzvratni ogledali, ki omogočata normalno vidno polje.
(5) Z globo 120 eurov se kaznuje za prekršek voznik, ki ravna v nasprotju s prvim ali tretjim odstavkom tega člena.
(6) Z globo 60 eurov se kaznuje za prekršek voznik, ki ravna v nasprotju z drugim ali četrtim odstavkom tega člena.
(7) Z globo najmanj 1.200 eurov se kaznuje za prekršek pravna oseba ali samostojni podjetnik posameznik, ki ravna v nasprotju z določbami tega člena, odgovorna oseba pa z globo najmanj 120 eurov.
http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp? ... vilka=2345
ab 2005 gab es wohl eine Novellierung/ d.h. EU-Anpassung?
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Jan 2010
07
01:26
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
Wie gesagt.Triglav hat geschrieben:ab 2005 gab es wohl eine Novellierung/ d.h. EU-Anpassung?
http://www.forum-slowenien.de/viewtopic ... 4024#p4024
Staro določilo o snemljivi kljuki je veljalo od leta 1998 do 2004.
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Jan 2010
07
01:39
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
um es mal deutsch zu sagen...du kannst mit jeder anhängerkupplung durch slowenien fahren....
wäre ja auch irsinn...ein touri, der mit wohnwagen hier Urlaub macht, muß den zum Brötchenkaufen mitnehmen---
MOMO
das war wirklich mal so, aber jetzt ohne Probleme möglich.Tom hat geschrieben:Hatte nur neulich gehört, dass es nicht erlaubt ist, mit einer AHK ohne Last herumzufahren.
wäre ja auch irsinn...ein touri, der mit wohnwagen hier Urlaub macht, muß den zum Brötchenkaufen mitnehmen---
MOMO
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
Jan 2010
07
10:33
Re: Anhängerkupplung! Nur eine Abmontierbare erlaubt?
na ja, viel Rauch um nichts? so soll es sein!MOMO hat geschrieben:um es mal deutsch zu sagen...du kannst mit jeder anhängerkupplung durch slowenien fahren....
das war wirklich mal so, aber jetzt ohne Probleme möglich.Tom hat geschrieben:Hatte nur neulich gehört, dass es nicht erlaubt ist, mit einer AHK ohne Last herumzufahren.
wäre ja auch irsinn...ein touri, der mit wohnwagen hier Urlaub macht, muß den zum Brötchenkaufen mitnehmen---
Nur kann so ein kleiner Hasenschiss oft Probleme bereiten? z.b. wissen die Wenigsten, dass man für Italien eine grüne Versicherungskarte benötigt - ja nicht mal mein Agent wusste das.
Passieren tut lange nix, aber wenn kontrolliert wird oder man einen Unfall hat, wird die grüne Karte ( übrigens unverbindlich beim Agenten ) fällig.
Wenn die grüne Karte nicht vorlegbar ist....dann
1. Führerscheinentzug :schimpf2:
2. Beschlagnahme des eigenen Fahrzeuges :schimpf2:
3. möglicherweise noch Knast, wenn man vor Ärger randaliert?
evtl. für diejenigen interessant, welche die grandiose Idee haben, die slow. Mautstrecken umgehen zu wollen, zw. via Italien?
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