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Nicht nur in Sachen Ortstafeln legt sich die österreichische Exekutive Urteile so zu recht, wie es ihnen gefällt, konsequenter Weise sind sie auch völlig desinteressiert an dem OGH Urteil.Was an folgendem zu missverstehen ist, bleibt wohl ein Geheimnis der Zöllner. Die Aussage ist eindeutig, völlig egal in welchem Gesetz eine Beschränkung steht. Hätte gute Lust es drauf ankommen zu lassen.http://kaernten.orf.at/stories/449831/ hat geschrieben:Horst Mairitsch vom Zollamt Klagenfurt: "Die Reisefreigrenze von 800 Stück betrifft das Tabaksteuergesetz. Das in Frage stehende Gesetz, das Tabakgesetz, regelt, dass die Warnhinweise in deutscher Sprache unablösbar und unauflösbar angebracht sein müssen. Das hat mit der Reisefreigrenze als solches nichts zu tun."
Aus Sicht der Zöllner sei die Rechtslage unverändert, die Kontrollen bleiben unverändert, so Mairitsch.
Bedeutend dabei ist eher, dass das Urteil nur bis zum Hauptsacheverfahren gilt.http://kaernten.orf.at/stories/449831/ hat geschrieben:Das Urteil besagte, dass die von Österreich mit Anfang 2008 eingeführte Einfuhrbeschränkung von Zigaretten, die in anderen EU-Ländern gekauft werden, dem EU-Recht widerspreche.
http://kaernten.orf.at/stories/449831/ hat geschrieben:Der Anwalt des Bundesgremium der Tabaktrafikanten, Dieter Hauck, wies auf APA-Anfrage darauf hin, dass die Kampagne schon mit Beginn des Verfahrens eingestellt wurde und dass es sich beim aktuellen OGH-Beschluss lediglich um eine Einstweilige Verfügung handle. Ob und wann das Hauptverfahren weitergeht, konnte er nicht sagen.