Am 6. Juli soll das Gesetz verabschiedet werden, und immer noch liegt man sich in den Haaren.
Jetzt hat der Kärntner Landeshauptmann Dörfer wohl den Obmann des Rats der Kärtner Slowenen angepöbelt, was natürlich zu neuem Streit führt.
Rat verlangt Entschuldigung von Dörfler
Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet verlangt eine Entschuldigung von LH Dörfler (FPK), der Rat-Obmann Valentin Inzko verbal schwer attackiert hatte. Nach Dörflers Diktion ist "Inzko" das Unwort des Jahres 2011.
"Kaum zu unterbietender verbaler Untergriff"
"Mit dem kaum noch zu unterbietenden verbalen Untergriff hat Dörfler klar zu hören gegeben, wes Geistes Kind er ist", erklärte Jože Wakounig, Obmann des Volksgruppentages im Rat der Kärntner Slowenen in einer Aussendung. Anlass für den Ausritt Dörflers war die Ablehnung des derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfs zum Volksgruppengesetz durch den Volksgruppentag. Offenbar dürfe keine Kritik an der geplanten "endgültigen Lösung" laut werden, und sei sie noch so berechtigt, meinte Wakounig. "Das Kesseltreiben gegen den Rat sowie Inzko, nur weil sie die Umsetzung des am 26. April 2011 unterzeichneten Memorandums einfordern und auf den Standpunkten eines demokratischen Rechtsstaates beharren, lässt einen erschaudern und sich an unseligste Zeiten der jüngeren Vergangenheit erinnern", so der Funktionär. Die "niederträchtige Ausdrucksweise" Dörflers sei eines Landeshauptmannes unwürdig. "Das mindeste, was man von Dörfler verlangen kann, ist eine Entschuldigung in aller Form für diese Entgleisung des Jahres 2011", erklärte Wakounig.
Neben diesen persönlichen Streitereien nimmt das Gesetz ansonsten offenbar problemlos weiteren Fortgang. Der Verfassungsausschuss stimmte mit großer Mehrheit zu.
volksgruppen.orf.at
"Ja" im Verfassungsausschuss
Der Kärntner Ortstafelkompromiss hat den Verfassungsausschuss passiert. Die Novelle zum Volksgruppengesetz wurde gestern Abend von SPÖ, ÖVP, FPÖ und dem BZÖ beschlossen, nur die Grünen blieben bei ihrer Ablehnung. Gesichert ist aber die Verfassungsmehrheit.
"Das Ziel ist nun sehr nah"
Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ), der Chefverhandler des Bundes, zeigte sich in einer Aussendung "erfreut". Am 6. Juli wird die Gesetzesnovelle im Nationalrat, am 21. Juli im Bundesrat beschlossen. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten kann im August begonnen werden, in Kärnten weitere zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, sah Ostermayer "das Ziel nah". Er strebt für das Plenum allerdings eine Zustimmung von „hundert Prozent“ an.
Die Kritik der Grünen
Die Grünen blieben im Ausschuss beim Nein. Ihr Minderheitensprecher Wolfgang Zinggl nannte den Kompromiss "sehr kleinlich". Er brachte zwei Abänderungsanträge - etwa zur Ortschaft Dobein/ Dobajna - ein, die in der Minderheit blieben.
Die nächste Hürde ist genommen.....aaaaaaaaaber schon gibts es weitere Störfeuer. Diesmal von Europaabgeordneten, die auch noch ihren Senf zugeben wollen.
volksgruppen.orf.at:
Europaappell an Bundesregierung
Mehrere Abgeordnete des Europaparlamentes fordern die Bundesregierung auf, das neue Volksgruppengesetz nicht im Verfassungsrang zu beschließen, den Artikel 7 des Staatsvertrages zu verwirklichen und gemäß den europäischen Schutzmechanismen zu handeln.
"VfGH von Rechtskontrolle ausgeschlossen"
Unter anderem betonen die Europaabgeordneten, dass die Novelle zum Volksgruppengesetz die ständige Judikatur des Verfassungsgerichtshofes übergeht und insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Volksgruppensprachen vor Ämtern und Behörden sogar Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen – unbefriedigenden – Zustand bringt. Zudem soll der VfGH - weil die Neuregelungen mit Verfassungsbestimmungen beschlossen werden - von der Rechtskontrolle ausgeschlossen werden.
Wörtlicher Auszug aus dem Appell:
Wir appellieren an den Nationalrat der Republik Österreich als gesetzgebendes Organ in diesem Zusammenhang
1.) eindringlich zur Einhaltung der gemeinsamen europäischen Werte („Die Union gründet sich auf folgende Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese in Artikel I-2 zum Ausdruck gebrachten Werte sind den Mitgliedstaaten gemeinsam. ….“) zu ermahnen;
2.) den Volksgruppenschutz in Österreich getreu dem Wortlaut und dem Geist des Art. 7 des Staatsvertrages betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich vom 15. Mai 1955 und der dazu ergangenen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes gesetzlich zu regeln;
3.) die gegenständliche Novelle zum Volksgruppengesetz nicht im Verfassungsrang zu beschließen und einer Rechtskontrolle durch den Verfassungsgerichtshof offen zu halten.