aut hat geschrieben:
wenn man die slowenische Staatsbürgerschaft beantragen würde,was möglich wäre, da meine Mutter Slowenin war(verstorben), kann man den altes Pass behalten?, für immer oder gibts da eine Frist, wo die österreichische Staatsbürgerschaft abläuft, is ja mit Deutschland bestimmt ähnlich?
Du müsstest erst mal im Zentralregister abklären, ob du bereits erfasst wurdest oder nicht? ( Zugang zum Zentralregister: Konsulate in A, lokale Obcina(Passämter), usw. )
In der Regel bist du in der Datenbank nicht erfasst, außer deine Mutter hatte den Antrag bei den Behörden damals eingereicht, daher musst du erst mal klären:
a) Erfassung erfolgt ?
b) nicht erfolgt ?
Wenn du bereits erfasst...hast du deinen Pass rd. 3 Tage später aus der Bundesdruckerei in deiner Hosentasche, wenn keine Feiertage da zwischen.
Beachte aber, dass für Österreicher § 28 StbG 1985 idgF gilt. Dort heisst es:
Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Hinblick auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit: Diese Bewilligung hat vor der Beantragung einer anderen Staatsangehörigkeit zu erfolgen
, da ansonsten der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft eintritt
kurz: vorher schriftlich auf Antrag abklären, ob Doppelstaatsbürgerschaft ohne Verlust der Österreichischen möglich ist? Sonst evtl. Nachteile, wg. Steuer, usw.
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslan ... chaft.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn du allerdings noch nicht im slow. Register aufgenommen bist, wird es wohl eher schwerer, die slow. Identität aktuell zu erlangen. Kenne einen
Fall, welcher v. d. slow. Behörden abgelehnt wurde. Eltern beide gebürtige Slowenen, Kinder deutsche Identität. Sohn wollte Doppelstaatsbürgerschaft
und Slowenen haben Antrag abgelehnt.
Vor paar Jahren war eine Anstragstellung im slow. Register problemlos möglich - analog auch die doppelte Staatsbürgerschaft, da Abkommen.
aut hat geschrieben:
Wenn ich den Österreichischen Pass nicht mehr verlängere? Wie ist es dann. Bleibt man trotzdem ein Leben lang in dem Land Staatsbürger ?
Oder wenn man den Pass verlängert, was eh in 10 Min. passiert ist,oder nur dadurch die Doppelstaatsbürgerschaft hat? :
Du bleibst bis zum Tod Österreicher; außer du legst die Staatsbürgerschaft vorher ab. Nach dem Tod fällst du so wieso aus dem Register, weil du
dann juristisch nicht mehr existierst.
Du kannst aber auch die Österreichische verlieren, wegen § 28 StbG 1985 idgF. Sollte man sich überlegen, da die Österreicher noch ein besseres
Rentensystem haben als die Slowenen?
Wenn in einem Beispielfall die slowenische Identität dennoch von den österreich. Behördern akzeptiert wird
kannst auch einen slowenischen Reisepass beantragen, nur keinen slow. Personalausweis, weil den bekommst du auf deiner österrch. Behörde,
bzw. dort, wo dein aktueller Wohnort registriert.
Wenn du einen slowenischen Pass mit dir herum schleifst, weil der billiger + ohne Biometrie ....kannst du dich dennoch in A ausweisen, weil dort die lokale Adresse im Reisepasse steht; in deinem Fall die Österreichische.
Problematisch:
zb. gab es mal Probleme in der Schweiz bei einem Handtelefonvertrag/ swisscom. Diese akzeptierten den dt. Pass, aber nicht den slowenischen Reisepass.
Gleiches gilt für Deutsche in Österreich m. dt. Pass, welche schon seit Jahren in A wohnen, ...aber die Gesellschaften oft bocken; obwohl der Nachweis
des Einwohnermeldeamtes als Bestätigung vor liegt. .... Hat alles Vor- und Nachteile....
Lt. § 32 StbG 1985 idgF kannst du den Militärdienst in SLO auch abschminken; sonst Staatsbürgerschaftverlust
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslan ... chaft.html" onclick="window.open(this.href);return false;
ps. schreib doch mal das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kurz an, dann weißt du Bescheid:
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Abteilung IV.3 , Ballhausplatz 2 , A-1014 Wien
FAX aus Österreich: 050 115 9243
FAX international: +43 50 115 9243
abtiv3@bmeia.gv.at