Für temporäre Gewächshäuser reicht es aus, eine kleine Baugenehmigung einzuholen. Für Dauergewächshäuser über 150 Quadratmeter gelten andere Regeln. Überprüfen Sie, welches.
Das Ministerium für Umwelt und Raumfahrt hat in der Vergangenheit erklärt, dass für Gewächshäuser, bei denen es sich um temporäre Einrichtungen handelt, keinerlei Genehmigung erforderlich ist und es für sie keine Einschränkungen gibt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch kommunale Raumgesetze bestimmt werden. Gleiches gilt für Gewächshäuser bis 50 Quadratmeter.
Welche Berechtigungen benötigen wir?
Für Gewächshäuser von 50 bis 150 Quadratmetern muss eine Baugenehmigung für ein anspruchsloses Gebäude oder eine sogenannte Kleinbaugenehmigung eingeholt werden. Den Antrag auf eine solche Genehmigung können Anleger selbst ausfüllen. Auf dem Formular beschreiben sie lediglich den Standort des Gebäudes auf einer Kopie des Katasters, den Grundriss und den Querschnitt des Gebäudes und fügen die erforderlichen Genehmigungen für den Fall bei, dass es im Bereich der Pufferzone gebaut wird der wirtschaftlichen öffentlichen Infrastruktur und Schutzgebiete. Die Erstellung einer Projektdokumentation ist nicht erforderlich, Sie benötigen aber auch einen Nachweis über die Bauberechtigung.
Größere, dauerhafte Gewächshäuser gelten als weniger anspruchsvolle Anlagen, für die eine klassische Baugenehmigung erforderlich ist. Sie erfordern unter anderem die Erstellung einer vom Planer erstellten Dokumentation, die Einholung von Gutachten nach altem Zustimmungsrecht und die Zahlung eines Gemeinschaftsbeitrags.
Hervorzuheben ist auch, dass ein Gewächshaus, das als Produkt mit Zertifikat auf dem Markt erworben wird, unabhängig von der Fläche als anspruchsloses Objekt gilt und mit einer geringen Baugenehmigung errichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weiteren Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Andererseits hat der Slowenische Bauernverband in der Vergangenheit davor gewarnt, dass der Bau von Gewächshäusern mit mehr als 150 Quadratmetern aufgrund der Kosten für die Projektdokumentation und des kommunalen Beitrags hohe Kosten verursacht. Sie führten das Beispiel eines Landwirts an, der ein Gewächshaus von 650 Quadratmetern bauen wollte und dessen Projektdokumentation ihn 3.000 Euro kostete. Mit den Zustimmungen, die ich einholen müsste, würde ich zusätzlich 7.500 Euro Gemeindebeitrag zahlen. In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht ausgezahlt.
„Die Verordnung ist recht liberal, da sie keine Oberflächenbedingungen für temporäre Gewächshäuser und auf dem Markt gekaufte Gewächshäuser festlegt. Bei anderen, dauerhaften Gewächshäusern über 150 Quadratmetern muss die Sicherheit gewährleistet sein, sie erfordern daher ein klassisches Gebäude.“ Genehmigung“, teilte das Ministerium mit.
https://www.dominvrt.si/roze-vrt/gradbe ... 1718093723
BLUMEN UND GARTEN Baugenehmigungen, die Sie für ein Gewächshaus benötigen.
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Jun 2024
12
15:06
Re: BLUMEN UND GARTEN Baugenehmigungen, die Sie für ein Gewächshaus benötigen.
Sind bald deutsche bürokratische Auswüchse...meins steht ohne diesen bürokratischen Scnickshnack