Bußgeldkatalog

Vorschriften, Besonderheiten, Anmerkungen, usw.

Moderator: Trojica

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France Prešeren
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Mär 2011 27 10:33

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Ostern steht sozusagen vor der Tür und somit auch der Beginn der Stausaison. Darum ist es vielleicht nicht ganz schlecht zu wissen, dass auch in Slowenien das Verlassen des Fahrzeuges auf der Autobahn untersagt ist. Gilt natürlich nicht bei einem Unfall, einer Panne und ähnlichen Umständen.

Sehr wohl gilt es aber beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Stau. §30 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und Schnellstraßen. Belohnt wird das Verlassen des Fahrzeuges mit einem Bußgeld von 150€ (§30, 17).
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
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Tom
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Mär 2011 27 10:43

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Tom

France Prešeren hat geschrieben:
Sehr wohl gilt es aber beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Stau. §30 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und Schnellstraßen.....
Das ist richtig. Aber mal Hand aufs Herz wer bleibt denn, bei längerer Wartezeit und vielleicht noch schönem Wetter, im Auto sitzen. Ich steige auch aus, um mir auch einen Überblick zu verschaffen. Klar sollte man sich jetzt nicht auf längere Wanderschaften begeben. ( sind ja nicht auf nem Wanderparkplatz)
Ich denke in der Realität ist die Strafe eher schwer durchzusetzen.
Dennoch sollte man, wie gesagt, immer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges bleiben. Und auch auf die Motorradfahrer aufpassen, die immer wieder durch so einen Stau "rasen".
Wer natürlich ein "Ticket" bekommt, darf sich nicht beschweren. France hat uns ja gewarnt.... :nicken:



Gruß
:prost:
Manche Leute drücken nur ein Auge zu, damit sie besser zielen können.
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France Prešeren
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Mär 2011 27 11:02

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Tom hat geschrieben:Das ist richtig. Aber mal Hand aufs Herz wer bleibt denn, bei längerer Wartezeit und vielleicht noch schönem Wetter, im Auto sitzen.

Dennoch sollte man, wie gesagt, immer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges bleiben.
Da gebe ich dir absolut recht. Nur wenn man sich folgendes Video mal anschaut, sieht die Realität halt anders aus. http://www.dars.si/Dokumenti/Napotki/Va ... ?mid=33#33" onclick="window.open(this.href);return false;

Dazu gleich noch die derzeit geltenden Strafen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Für Spielstraßen und verkehrsberuhigte Zonen gilt:
  • bis einschließlich 10 km/h Überschreitung: 300€ + 3 Punkte
  • ab 11 km/h bis einschließlich 20 km/h 500€ + 5 Punkte
  • ab 21 km/h bis einschließlich 30 km/h 1000€ + 9 Punkte
  • ab 31 km/h 1200€ + 18 Punkte (Führerscheinentzug)
Für Überschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt:
  • bis einschließlich 10 km/h 100€
  • ab 11 km/h bis einschließlich 20 km/h 300€ + 3 Punkte
  • ab 21 km/h bis einschließlich 30 km/h 500€ + 5 Punkte
  • ab 31 km/h bis einschließlich 50 km/h 1000€ + 9 Punkte
  • ab 51 km/h 1200€ + 18 Punkte (Führerscheinentzug)
Für Autobahnen und Schnellstraßen gelten folgende Strafen bei den entsprechenden Übertretungen:
  • bis einschließlich 20 km/h 60€
  • ab 21 km/h bis einschließlich 30 km/h 120€
  • ab 31 km/h bis einschließlich 40 km/h 200€ + 3 Punkte
  • ab 41 km/h bis einschließlich 50 km/h 300€ + 5 Punkte
  • ab 51 km/h 400€ + 9 Punkte
http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp? ... vilka=5733" onclick="window.open(this.href);return false;
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Benutzer 989 gelöscht
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Mär 2011 28 07:48

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Benutzer 989 gelöscht

France Prešeren hat geschrieben: Für Autobahnen und Schnellstraßen gelten folgende Strafen bei den entsprechenden Übertretungen:
Alles Geldschneiderei :spinnt: ( wg. leerem Kommunal + Steuersack )
habe aktuell gerade mal 20 euro bezahlt(außerhalb v. Slo).

In Slo wird man den 3-fachen Satz los, alles geteilt durch 2 macht dann immer noch 30 euro bei
gerade mal 11 km/h zu schnell, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft?

In Zukunft wird die Geldbuße dann gleich vom Konto abgezogen, wenn das Satelittenabrechnungs-
verfahren eingeführt wird? Dann klage mal gegen den Staat! Viel Spaß! :prost:
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MOMO
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von MOMO

Ab 1.Juli gelten neue strafen für Alko-Lenker! Wie ich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren habe( :pfeifend: ), werden die sätze etwas angehoben...wer mit ab 0,52 promille erwischt wird, zahlt 950€(bisher560€)...desweiteren wird der Führerschein sofort eingezogen, mit einer maximalen zeit von 13 Tagen.In diesen Tagen muß ein richter über ein höheres Strafmaß entscheiden!(abhängig von bisherigen Auffäligkeiten!) Bei Ausländern soll ein Richter innerhalb 24h ein Strafmaß festlegen! die 950€ gelten aber in jedem Fall als Minimum!eine Weiterfahrt ist in keinem Fall gestattet!
Wie das nun umgestzt wird, ist eine andere Frage...da müssen die ja wirklich so was wie "schnellrichter" hier einführen..aber zumindest sieht das Gesetz so vor! dieses WE war schon eine große präventive Aktion gegen Alkolenker...und die Wirte in Diskotheken haben shon Umsatzrückgang beklagt... :totlach: ...Gäste in Doskotheken bekamen bei Eintritt ein blaues Armband...bei Verlassen kostenlos pusten...wer ohne Promille war, bekam einen zettel dazu...wer zuviel hatte, durfte kostelos Bus fahren...mit dem blauem Armband...


lg
MOMO
Punkte gibts natürlich auch...ich glaub, es sind dann 8...
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France Prešeren
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Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Ein Update tut mal wieder not.


Verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraßen
40€ bis einschließlich 5 km/h zu schnell
80€ bis einschließlich 10 km/h zu schnell
300€ + 3 KT bis einschließlich 20 km/h zu schnell
1000€ + 5 KT bis einschließlich 30 km/h zu schnell
1200€ + 18 KT bei mehr als 30 km/h zu schnell

Innerorts
40€ bis einschließlich 5 km/h zu schnell
80€ bis einschließlich 10 km/h zu schnell
250€ + 3 KT bis einschließlich 20 km/h zu schnell
500€ + 5 KT bis einschließlich 30 km/h zu schnell
1000€ + 9 KT bis einschließlich 50 km/h zu schnell
1200€ + 18 KT bei mehr als 50 km/h zu schnell

Außerorts (außer Schnellstraßen und Autobahnen)
40€ bis einschließlich 10 km/h zu schnell
80€ bis einschließlich 20 km/h zu schnell
160€ bis einschließlich 30 km/h zu schnell
250€ + 3 KT bis einschließlich 40 km/h zu schnell
500€ + 5 KT bis einschließlich 50 km/h zu schnell
1200€ + 18 KT bei mehr als 50 km/h zu schnell

Schnellstraßen und Autobahnen
40€ bis einschließlich 10 km/h zu schnell
80€ bis einschließlich 30 km/h zu schnell
160€ bis einschließlich 40 km/h zu schnell
250€ + 3 KT bis einschließlich 50 km/h zu schnell
500€ + 5 KT bis einschließlich 60 km/h zu schnell
1200€ + 9 KT bei mehr als 60 km/h zu schnell

Alkohol bei Fahranfängern (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder weniger als 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins)
300€ + 4 KT bis einschließlich 0,5 Promille
600€ + 8 KT bis einschließlich 0,8 Promille
900€ + 16 KT bis einschließlich 1,1 Promille
(mindestens) 1200€ + 18 KT über 1,1 Promille

Alkohol
300€ bis einschließlich 0,5 Promille und Auffälligkeiten dadurch
600€ + 8 KT bis einschließlich 0,8 Promille
900€ + 16 KT bis einschließlich 1,1 Promille
(mindestens) 1200€ + 18 KT über 1,1 Promille

Sonstiges
160€ Kreuzung bei gelb passieren
250€ + 3 KT Kreuzung bei rot passieren
120€ Rechts überholen an unerlaubten Stellen
700€ + 9 KT Überholen an einem Fußgängerüberweg
120€ Überholen an einem Bahnübergang
40€ Mit offener Tür fahren
150€ Verstoß Rechtsfahrgebot auf Autobahnen
150€ Fußgänger auf der Autobahn
200€ Abbremsen bereits auf der Autobahn vor dem Wechsel auf den Verzögerungsstreifen
200€ Befahren des Standstreifens
200€ Rettungsgasse nicht bilden oder freihalten
300€ An anderer Stelle als vorgesehen auf die Autobahn auffahren oder abfahren
300€ Umdrehen, rückwärts fahren oder stehen bleiben auf der Autobahn
1200€ + 18 KT Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn
120€ Verstoß gegen die Gurtpflicht und fahren ohne Helm
400€ Für technische Radarwarner oder Störer
40€ Mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung
300€ Missachtung des Vorrechts der Fußgänger an Fußgängerüberwegen
120€ Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigen
40€ Rückwärts fahren ohne Warnblinker oder rückwärts einparken ohne Blinker
120€ Grundlos langsam fahren und dabei andere behindern
200€ Grundlos ruckartig Losfahren, Bremsen oder stehen bleiben
300€ + 3 KT Freihändig fahren, einspuriges Fahrzeug auf einem Rad fahren oder zweispuriges Fahrzeug auf 2 Rädern fahren
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Trojica
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Jun 2016 26 19:12

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Trojica

Huhu....aber das ist doch nur ein Papiertiger...die einzige Radarfalle die ich bisher in Slo gesehen habe stand in Bled in der 30 er Zone.. .ein sehr altertümliches Modell..
Und so wie sich die meisten Verkehrsteilnehmer in Slo auf den Strassen mit ihren Autos bewegen, ist dieser Bussgeldkatalog nicht existent.
Ich erzähle immer den Einheimischen... Ich lade sie ein zu einer Woche Autourlaub im Grossraum Stuttgart mit der Garantie, dass das Bankkonto durch die vielen Strafzettel leer ist und der Lappen eingezogen wird!

:essenbereit: :multijump: :essenbereit:

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robbie-tobbie
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Jun 2016 27 11:32

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von robbie-tobbie

Uiii, da ist Deutschland aber echt ein Paradies dagegen...

Was bedeutet denn "KT"?

Viele Grüße, Robert
Viele Grüße, Robert

***************
Manchmal hat man einfach kein Glück - und dann kommt auch noch Pech dazu.
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Trojica
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Jun 2016 27 15:14

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Trojica

120€ Grundlos langsam fahren und dabei andere behindern

Dass dies geahndet wird ist ist mir neu....macht aber Sinn

Sollte in D auch geahndet werden, dann würde der Verkehr flüssiger laufen.

Aber viele Autofahrer in D sind einfach überfordert, wenn sie nicht laufend durch Schilder, Ampelanlagen und unsinnige Strassenmarkierungen über den Asphalt gelotst werden.

:lolwackel: :ueberleg: :lolwackel:

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Jun 2016 27 16:03

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Trojica hat geschrieben:120€ Grundlos langsam fahren und dabei andere behindern

Dass dies geahndet wird ist ist mir neu....macht aber Sinn

Sollte in D auch geahndet werden, dann würde der Verkehr flüssiger laufen.
Dieser Wunsch kann schnell erfüllt werden. :wink:

§ 3 StVO Abs. 2
robbie-tobbie hat geschrieben:Was bedeutet denn "KT"?
Strafpunkt / Kazenska Točka
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Jun 2016 27 16:39

Re: Bußgeldkatalog

Ungelesener Beitrag von Trojica

Oh...danke....hab ich wohl verdrängt, dass es solch einen Passus gibt....der könnte aber genau so gut gestrichen werden... Der Verkehrsfluss wird ja von amtswegen bei uns kontinuierluch abgewürgt und viele Autofahrer tun das übrige, um mit ihrer Schleicherei den Verkehr zum Erliegen zu bringen!

( ein leidgeprüfter Autofahrer aus dem Grossraum Stuttgart )

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