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Ostern steht sozusagen vor der Tür und somit auch der Beginn der Stausaison. Darum ist es vielleicht nicht ganz schlecht zu wissen, dass auch in Slowenien das Verlassen des Fahrzeuges auf der Autobahn untersagt ist. Gilt natürlich nicht bei einem Unfall, einer Panne und ähnlichen Umständen.Sehr wohl gilt es aber beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Stau. §30 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und Schnellstraßen. Belohnt wird das Verlassen des Fahrzeuges mit einem Bußgeld von 150€ (§30, 17).