Polizeiliche Meldepflicht
Moderator: Trojica
-
Thema-Ersteller - Neu hier
- Beiträge: 6
- Registriert: 17. Nov 2013 00:08
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Keine
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nov 2013
17
00:11
Polizeiliche Meldepflicht
Hallo,
ich (deutscher Staatsangehöriger, Arbeitnehmer, verfüge über die erforderliche Auslands-Krankenversicherung und will keine
Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben, d.h. auch nicht in Slowenien) lebe seit kurzem in einer Fernbeziehung mit einer slowenischen Staatsangehörigen.
Für mich gibt es in Slowenien meines Wissens eine polizeiliche Meldepflicht, sofern ich privat und nicht in einem Herbergsbetrieb unterkomme, eine Meldung ist innerhalb von 72 Stunden vorgeschrieben. Muss eine Meldung damit auf jeden Fall bei jedem Grenzübertritt erfolgen, oder nur bei Aufenthalten länger als 72 Stunden?
Gibt es ein Verfahren, diese Meldung zu vereinfachen? Wenn ich beispielsweise alle zwei Wochen in Slowenien privat unterkomme, und nur jeweils ein Wochenende bleibe, würde die Erfüllung der Meldepflicht einen großen Aufwand bedeuten.
Herzlichen Dank im Voraus!
Jakob
ich (deutscher Staatsangehöriger, Arbeitnehmer, verfüge über die erforderliche Auslands-Krankenversicherung und will keine
Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben, d.h. auch nicht in Slowenien) lebe seit kurzem in einer Fernbeziehung mit einer slowenischen Staatsangehörigen.
Für mich gibt es in Slowenien meines Wissens eine polizeiliche Meldepflicht, sofern ich privat und nicht in einem Herbergsbetrieb unterkomme, eine Meldung ist innerhalb von 72 Stunden vorgeschrieben. Muss eine Meldung damit auf jeden Fall bei jedem Grenzübertritt erfolgen, oder nur bei Aufenthalten länger als 72 Stunden?
Gibt es ein Verfahren, diese Meldung zu vereinfachen? Wenn ich beispielsweise alle zwei Wochen in Slowenien privat unterkomme, und nur jeweils ein Wochenende bleibe, würde die Erfüllung der Meldepflicht einen großen Aufwand bedeuten.
Herzlichen Dank im Voraus!
Jakob
-
- Forumsüchtig geworden
- Beiträge: 2199
- Registriert: 14. Jun 2009 22:44
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 22 Mal
- Danksagung erhalten: 70 Mal
Nov 2013
17
01:36
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Slowenien ist EU...also falls du eine gültige EU-Adresse hast, darfst du dich 3 Monate...jaja..ohne irgendwelche bürokratischen Sachen in Slowenien aufhalten....
aller 2 Wochen das WE in Slowenien verbringen...ist ja nicht der Lebensmittelpunkt...
aller 2 Wochen das WE in Slowenien verbringen...ist ja nicht der Lebensmittelpunkt...
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
-
- Forumsüchtig geworden
- Beiträge: 2723
- Registriert: 20. Jun 2009 22:50
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
- Wohnort: Schwaobaländle
- Hat sich bedankt: 98 Mal
- Danksagung erhalten: 173 Mal
Nov 2013
17
07:55
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Gute Wahl.jakobg hat geschrieben:Hallo,
ich (deutscher Staatsangehöriger, Arbeitnehmer, verfüge über die erforderliche Auslands-Krankenversicherung und will keine
Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben, d.h. auch nicht in Slowenien) lebe seit kurzem in einer Fernbeziehung mit einer slowenischen Staatsangehörigen.
Erst mal viel Spaß bei Deinen Aufenthalten. Genießt es.jakobg hat geschrieben:Für mich gibt es in Slowenien meines Wissens eine polizeiliche Meldepflicht, sofern ich privat und nicht in einem Herbergsbetrieb unterkomme, eine Meldung ist innerhalb von 72 Stunden vorgeschrieben. Muss eine Meldung damit auf jeden Fall bei jedem Grenzübertritt erfolgen, oder nur bei Aufenthalten länger als 72 Stunden?
Gibt es ein Verfahren, diese Meldung zu vereinfachen? Wenn ich beispielsweise alle zwei Wochen in Slowenien privat unterkomme, und nur jeweils ein Wochenende bleibe, würde die Erfüllung der Meldepflicht einen großen Aufwand bedeuten.
Herzlichen Dank im Voraus!
Jakob
Und die Zeiten der Meldepflicht sind längst vorbei.
Manche Leute drücken nur ein Auge zu, damit sie besser zielen können.
-
- Gehört zum Foruminventar
- Beiträge: 5764
- Registriert: 13. Jun 2009 13:34
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
- Wohnort: Novo mesto
- Hat sich bedankt: 504 Mal
- Danksagung erhalten: 997 Mal
- Gender:
Nov 2013
17
12:27
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Zur Vervollständigung sei noch erwähnt, dass du einen Reisepass ODER Personalausweis mitführen muss, der nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist ODER einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis.
Ein Führerschein ist KEIN Personenausweisdokument und ist deshalb nicht gültig als Ausweis. Die Geldstrafe, wenn man sich als Ausländer nicht ausweisen kann, ist in Slowenien ziemlich hoch. Genau weiß ich es leider nicht mehr, aber erheblich höher als in Österreich oder Deutschland.
Ein Führerschein ist KEIN Personenausweisdokument und ist deshalb nicht gültig als Ausweis. Die Geldstrafe, wenn man sich als Ausländer nicht ausweisen kann, ist in Slowenien ziemlich hoch. Genau weiß ich es leider nicht mehr, aber erheblich höher als in Österreich oder Deutschland.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
-
- Dem Forum verfallen
- Beiträge: 443
- Registriert: 14. Sep 2010 11:13
- Geschlecht: weiblich
- Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nov 2013
17
14:11
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Mein Schwager und meine Schwägerin, hätten pro Person 500,00 € zahlen müssen. Ich weis jetzt nicht mehr genau wie lange das her war, aber die Zivilstreife war nett und hat sie weiter fahren lassen, aber beim nächsten mal sollten sie sich bei der Polizei melden und angeben das sie keinen Personalausweis dabei haben. Ich habe vergessen zu erwähnen das die Beiden ihre Tasche mit den Ausweisen in Deutschl. vergessen haben. Sie habens drauf ankommen lassen und sind dummerweise erwischt worden.
-
Thema-Ersteller - Neu hier
- Beiträge: 6
- Registriert: 17. Nov 2013 00:08
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Keine
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nov 2013
18
00:22
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Danke für eure zahlreichen Antworten!
Ja, in der Tat, mir eine (und vor allem genau diese ;-) Slowenin als Partnerin zu suchen war in der Tat die beste Wahl meines Lebens! :-)
Das mit der Meldepflicht hat mich auch sehr erstaunt, aber das Auswärtige Amt schreibt auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html" onclick="window.open(this.href);return false;:
"Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung durch die Beherbungsstruktur. Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400 und 1200 Euro."
Die slowenische Botschaft schreibt mir dazu:
"Als ein deutscher Staatsbürger können Sie unbegrentz in Slowenien bleiben.
Diese polizeiliche Meldepflich besteht, da haben Sie Recht. Am besten wäre es wenn Sie oder Ihre slowenische Partnerin bei der Verwaltungsbehörde vom Stadt, wo Sie sich aufhalten werden, nachfragen würden wie man dieses Meldeverfahren vereinfachern könnte."
Ist das nur ein zahnloser Papiertiger, oder machen die durchaus Ernst damit?
Ja, in der Tat, mir eine (und vor allem genau diese ;-) Slowenin als Partnerin zu suchen war in der Tat die beste Wahl meines Lebens! :-)
Das mit der Meldepflicht hat mich auch sehr erstaunt, aber das Auswärtige Amt schreibt auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html" onclick="window.open(this.href);return false;:
"Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung durch die Beherbungsstruktur. Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400 und 1200 Euro."
Die slowenische Botschaft schreibt mir dazu:
"Als ein deutscher Staatsbürger können Sie unbegrentz in Slowenien bleiben.
Diese polizeiliche Meldepflich besteht, da haben Sie Recht. Am besten wäre es wenn Sie oder Ihre slowenische Partnerin bei der Verwaltungsbehörde vom Stadt, wo Sie sich aufhalten werden, nachfragen würden wie man dieses Meldeverfahren vereinfachern könnte."
Ist das nur ein zahnloser Papiertiger, oder machen die durchaus Ernst damit?
-
- Gehört zum Foruminventar
- Beiträge: 5764
- Registriert: 13. Jun 2009 13:34
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
- Wohnort: Novo mesto
- Hat sich bedankt: 504 Mal
- Danksagung erhalten: 997 Mal
- Gender:
Nov 2013
18
18:24
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Gibt nun 2 Möglichkeiten. Entweder irrt die Botschaftsmitarbeiterin oder die Internetseite der slowenischen Botschaft in Deutschland irrt. Dort steht nämlich:jakobg hat geschrieben:Die slowenische Botschaft schreibt mir dazu:
"Als ein deutscher Staatsbürger können Sie unbegrentz in Slowenien bleiben.
Diese polizeiliche Meldepflich besteht, da haben Sie Recht. Am besten wäre es wenn Sie oder Ihre slowenische Partnerin bei der Verwaltungsbehörde vom Stadt, wo Sie sich aufhalten werden, nachfragen würden wie man dieses Meldeverfahren vereinfachern könnte."
Ist das nur ein zahnloser Papiertiger, oder machen die durchaus Ernst damit?
Dass die Botschaftsmitarbeiterin irrt, geht für mich auch aus der Seite der slowenischen Polizei hervor. Dort steht:EU-Bürger können sich ohne Anmeldung drei Monate ab dem Tag der Einreise in der Republik Slowenien aufhalten. Personen, die gedenken sich mehr als drei Monate auf dem Gebiet der Republik Slowenien aufzuhalten, müssen sich vor Ablauf dieser Frist bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungseinheit anmelden.
Übersetzung:Državljan EU, ki pride v Republiko Slovenijo z veljavno osebno izkaznico ali veljavnim potnim listom, lahko prebiva na območju Republike Slovenije brez prijave prebivanja tri mesece od dneva vstopa v državo. Če želi na območju Republike Slovenije prebivati dlje kot tri mesece, mora pred pretekom trimesečnega dovoljenega prebivanja pri upravni enoti, na območju katere prebiva, prijaviti prebivanje.
http://www.policija.si/index.php/genera ... prava/1030" onclick="window.open(this.href);return false;
EU Staatsangehörige, die in der Republik Slowenien mit einem gültigen Personalausweis oder gültigem Reisepass einreisen, dürfen sich ohne Anmeldung auf dem Gebiet der Republik Slowenien 3 Monate ab der Einreise aufhalten. Wenn er sich auf dem Gebiet der Republik Slowenien länger als 3 Monate aufhalten möchte, muss er vor Ablauf dieser 3 Monate bei der für seinen Aufenthaltsort zuständigen Verwaltungseinheit den Aufenthalt anmelden.
Ich gehe deshalb davon aus, dass der Tiger nicht nur zahnlos ist, den Tiger an sich gibt es gar nicht.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
-
Thema-Ersteller - Neu hier
- Beiträge: 6
- Registriert: 17. Nov 2013 00:08
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Keine
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nov 2013
18
19:33
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Hah, das ist ja mal ein Ding! Da scheint es dann tatsächlich eine Fehlinformation zu sein, die sich auch auf anderen Reiseseiten im Netz verbreitet (vermutlich einfach vom Auswärtigen Amt kopiert). Ich hatte extra nochmal bei der Botschaft angefragt, und auch ein PDF zur EU-Reisefreiheit gelesen, aus dem eben hervorgeht, dass man in der Tat eine solche Meldepflicht auch gegenüber EU-Bürgern einführen kann - vielen, vielen Dank für deine Hilfe und Übersetzung, das ist wirklich lieb von dir! Jetzt freu ich mich noch mehr auf den nächsten Besuch in Slowenien! :-)
-
- Forumsüchtig geworden
- Beiträge: 2199
- Registriert: 14. Jun 2009 22:44
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 22 Mal
- Danksagung erhalten: 70 Mal
Nov 2013
18
20:19
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Bist du deppert...die schreiben wirklich so was auf der Botschaftsseite
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Jedoch sieht das geltende slowenische Ausländergesetz immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden können. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments. ..also ein 6 Monate abgelauferner Reisepaß ist gültig oder vielleicht auch nicht... oder nur ein bißchen gültig...
und weiter:
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.
am besten du fragst bei deiner Freundin Nach dem "Hausbuchführer" nach!
Ich würde mir keine Waffel machen um die Anmeldung!!! und falls echt jemand klingelt wegen dem Eintrag im Hausbuch..okay...und wenn niemand fragt, passiert auch nix...auslandkrankenversicherung??? du hast eh den EU-Kreis auf deiner Karte...
das ganze Ding ist eher noch so ein altes bürokratisches Ding, auf das keiner mehr wert legt, außer den vergreisten Partisanen!
Und falls du zu deiner Freundin nach Slo fährst, vergiss bitte die Ersatzbirnen für`s Auto nicht....das kostet sonst noch mehr....!!! :weihnachtsmann:
und auf jedenfall die Vignette!!!
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Jedoch sieht das geltende slowenische Ausländergesetz immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden können. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments. ..also ein 6 Monate abgelauferner Reisepaß ist gültig oder vielleicht auch nicht... oder nur ein bißchen gültig...
und weiter:
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.
am besten du fragst bei deiner Freundin Nach dem "Hausbuchführer" nach!
Ich würde mir keine Waffel machen um die Anmeldung!!! und falls echt jemand klingelt wegen dem Eintrag im Hausbuch..okay...und wenn niemand fragt, passiert auch nix...auslandkrankenversicherung??? du hast eh den EU-Kreis auf deiner Karte...
das ganze Ding ist eher noch so ein altes bürokratisches Ding, auf das keiner mehr wert legt, außer den vergreisten Partisanen!
Und falls du zu deiner Freundin nach Slo fährst, vergiss bitte die Ersatzbirnen für`s Auto nicht....das kostet sonst noch mehr....!!! :weihnachtsmann:
und auf jedenfall die Vignette!!!
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
-
Thema-Ersteller - Neu hier
- Beiträge: 6
- Registriert: 17. Nov 2013 00:08
- Geschlecht: männlich
- Slowenischkenntnisse: Keine
- Wohnort:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nov 2013
18
20:25
Re: Polizeiliche Meldepflicht
Schon krass - da ist es die EU, und dann ist das immer noch so ein Trara. ;-) Ich werd dem Auswärtigen Amt auf jeden Fall mal eine Mail schicken, dass deren Hinweis wohl doch falsch ist :D
Erstelle einen Zugang oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst registriert sein, um kommentieren zu können
Erstelle einen Zugang
Kein Mitglied? Registriere dich jetzt
Mitglieder können kommentieren und eigene Themen starten
Kostenlos und dauert nur eine Minute
Anmelden
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste