Polizeiliche Meldepflicht

Hauptsächlich oder auch nur zeitweise

Moderator: Trojica

Benutzeravatar

Thema-Ersteller
jakobg
Neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 17. Nov 2013 00:08
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort:
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Nov 2013 17 00:11

Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Hallo,

ich (deutscher Staatsangehöriger, Arbeitnehmer, verfüge über die erforderliche Auslands-Krankenversicherung und will keine
Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben, d.h. auch nicht in Slowenien) lebe seit kurzem in einer Fernbeziehung mit einer slowenischen Staatsangehörigen.

Für mich gibt es in Slowenien meines Wissens eine polizeiliche Meldepflicht, sofern ich privat und nicht in einem Herbergsbetrieb unterkomme, eine Meldung ist innerhalb von 72 Stunden vorgeschrieben. Muss eine Meldung damit auf jeden Fall bei jedem Grenzübertritt erfolgen, oder nur bei Aufenthalten länger als 72 Stunden?

Gibt es ein Verfahren, diese Meldung zu vereinfachen? Wenn ich beispielsweise alle zwei Wochen in Slowenien privat unterkomme, und nur jeweils ein Wochenende bleibe, würde die Erfüllung der Meldepflicht einen großen Aufwand bedeuten.

Herzlichen Dank im Voraus!
Jakob
Benutzeravatar

MOMO
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 2199
Registriert: 14. Jun 2009 22:44
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
Wohnort:
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 70 Mal
Nov 2013 17 01:36

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von MOMO

Slowenien ist EU...also falls du eine gültige EU-Adresse hast, darfst du dich 3 Monate...jaja..ohne irgendwelche bürokratischen Sachen in Slowenien aufhalten....
aller 2 Wochen das WE in Slowenien verbringen...ist ja nicht der Lebensmittelpunkt...
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
Benutzeravatar

Tom
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 2723
Registriert: 20. Jun 2009 22:50
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort: Schwaobaländle
Hat sich bedankt: 98 Mal
Danksagung erhalten: 173 Mal
Slovenia
Nov 2013 17 07:55

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von Tom

jakobg hat geschrieben:Hallo,

ich (deutscher Staatsangehöriger, Arbeitnehmer, verfüge über die erforderliche Auslands-Krankenversicherung und will keine
Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausüben, d.h. auch nicht in Slowenien) lebe seit kurzem in einer Fernbeziehung mit einer slowenischen Staatsangehörigen.
Gute Wahl. :klatschend:
jakobg hat geschrieben:Für mich gibt es in Slowenien meines Wissens eine polizeiliche Meldepflicht, sofern ich privat und nicht in einem Herbergsbetrieb unterkomme, eine Meldung ist innerhalb von 72 Stunden vorgeschrieben. Muss eine Meldung damit auf jeden Fall bei jedem Grenzübertritt erfolgen, oder nur bei Aufenthalten länger als 72 Stunden?

Gibt es ein Verfahren, diese Meldung zu vereinfachen? Wenn ich beispielsweise alle zwei Wochen in Slowenien privat unterkomme, und nur jeweils ein Wochenende bleibe, würde die Erfüllung der Meldepflicht einen großen Aufwand bedeuten.

Herzlichen Dank im Voraus!
Jakob
Erst mal viel Spaß bei Deinen Aufenthalten. Genießt es.
Und die Zeiten der Meldepflicht sind längst vorbei. :prost:

:hutzigarre:
Manche Leute drücken nur ein Auge zu, damit sie besser zielen können.
Benutzeravatar

France Prešeren
Gehört zum Foruminventar
Beiträge: 5764
Registriert: 13. Jun 2009 13:34
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort: Novo mesto
Hat sich bedankt: 504 Mal
Danksagung erhalten: 997 Mal
Gender:
Slovenia
Nov 2013 17 12:27

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

Zur Vervollständigung sei noch erwähnt, dass du einen Reisepass ODER Personalausweis mitführen muss, der nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist ODER einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis.

Ein Führerschein ist KEIN Personenausweisdokument und ist deshalb nicht gültig als Ausweis. Die Geldstrafe, wenn man sich als Ausländer nicht ausweisen kann, ist in Slowenien ziemlich hoch. Genau weiß ich es leider nicht mehr, aber erheblich höher als in Österreich oder Deutschland.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Benutzeravatar

mimmi
Dem Forum verfallen
Beiträge: 443
Registriert: 14. Sep 2010 11:13
Geschlecht: weiblich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort:
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Nov 2013 17 14:11

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von mimmi

Mein Schwager und meine Schwägerin, hätten pro Person 500,00 € zahlen müssen. Ich weis jetzt nicht mehr genau wie lange das her war, aber die Zivilstreife war nett und hat sie weiter fahren lassen, aber beim nächsten mal sollten sie sich bei der Polizei melden und angeben das sie keinen Personalausweis dabei haben. Ich habe vergessen zu erwähnen das die Beiden ihre Tasche mit den Ausweisen in Deutschl. vergessen haben. Sie habens drauf ankommen lassen und sind dummerweise erwischt worden.
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
jakobg
Neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 17. Nov 2013 00:08
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort:
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Nov 2013 18 00:22

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Danke für eure zahlreichen Antworten!
Ja, in der Tat, mir eine (und vor allem genau diese ;-) Slowenin als Partnerin zu suchen war in der Tat die beste Wahl meines Lebens! :-)

Das mit der Meldepflicht hat mich auch sehr erstaunt, aber das Auswärtige Amt schreibt auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html" onclick="window.open(this.href);return false;:

"Nach den geltenden melderechtlichen Vorschriften in Slowenien besteht für Ausländer, die sich als Individualreisende bei Verwandten oder Freunden besuchsweise aufhalten, eine polizeiliche An- und Abmeldepflicht. Die Anmeldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft, die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Bei Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung durch die Beherbungsstruktur. Bei polizeilich festgestellten Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder zwischen 400 und 1200 Euro."

Die slowenische Botschaft schreibt mir dazu:

"Als ein deutscher Staatsbürger können Sie unbegrentz in Slowenien bleiben.
Diese polizeiliche Meldepflich besteht, da haben Sie Recht. Am besten wäre es wenn Sie oder Ihre slowenische Partnerin bei der Verwaltungsbehörde vom Stadt, wo Sie sich aufhalten werden, nachfragen würden wie man dieses Meldeverfahren vereinfachern könnte."


Ist das nur ein zahnloser Papiertiger, oder machen die durchaus Ernst damit?
Benutzeravatar

France Prešeren
Gehört zum Foruminventar
Beiträge: 5764
Registriert: 13. Jun 2009 13:34
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Umgangssprachlich (Smalltalk)
Wohnort: Novo mesto
Hat sich bedankt: 504 Mal
Danksagung erhalten: 997 Mal
Gender:
Slovenia
Nov 2013 18 18:24

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von France Prešeren

jakobg hat geschrieben:Die slowenische Botschaft schreibt mir dazu:

"Als ein deutscher Staatsbürger können Sie unbegrentz in Slowenien bleiben.
Diese polizeiliche Meldepflich besteht, da haben Sie Recht. Am besten wäre es wenn Sie oder Ihre slowenische Partnerin bei der Verwaltungsbehörde vom Stadt, wo Sie sich aufhalten werden, nachfragen würden wie man dieses Meldeverfahren vereinfachern könnte."


Ist das nur ein zahnloser Papiertiger, oder machen die durchaus Ernst damit?
Gibt nun 2 Möglichkeiten. Entweder irrt die Botschaftsmitarbeiterin oder die Internetseite der slowenischen Botschaft in Deutschland irrt. Dort steht nämlich:
EU-Bürger können sich ohne Anmeldung drei Monate ab dem Tag der Einreise in der Republik Slowenien aufhalten. Personen, die gedenken sich mehr als drei Monate auf dem Gebiet der Republik Slowenien aufzuhalten, müssen sich vor Ablauf dieser Frist bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungseinheit anmelden.
Dass die Botschaftsmitarbeiterin irrt, geht für mich auch aus der Seite der slowenischen Polizei hervor. Dort steht:
Državljan EU, ki pride v Republiko Slovenijo z veljavno osebno izkaznico ali veljavnim potnim listom, lahko prebiva na območju Republike Slovenije brez prijave prebivanja tri mesece od dneva vstopa v državo. Če želi na območju Republike Slovenije prebivati dlje kot tri mesece, mora pred pretekom trimesečnega dovoljenega prebivanja pri upravni enoti, na območju katere prebiva, prijaviti prebivanje.

http://www.policija.si/index.php/genera ... prava/1030" onclick="window.open(this.href);return false;
Übersetzung:
EU Staatsangehörige, die in der Republik Slowenien mit einem gültigen Personalausweis oder gültigem Reisepass einreisen, dürfen sich ohne Anmeldung auf dem Gebiet der Republik Slowenien 3 Monate ab der Einreise aufhalten. Wenn er sich auf dem Gebiet der Republik Slowenien länger als 3 Monate aufhalten möchte, muss er vor Ablauf dieser 3 Monate bei der für seinen Aufenthaltsort zuständigen Verwaltungseinheit den Aufenthalt anmelden.

Ich gehe deshalb davon aus, dass der Tiger nicht nur zahnlos ist, den Tiger an sich gibt es gar nicht.
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
jakobg
Neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 17. Nov 2013 00:08
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort:
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Nov 2013 18 19:33

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Hah, das ist ja mal ein Ding! Da scheint es dann tatsächlich eine Fehlinformation zu sein, die sich auch auf anderen Reiseseiten im Netz verbreitet (vermutlich einfach vom Auswärtigen Amt kopiert). Ich hatte extra nochmal bei der Botschaft angefragt, und auch ein PDF zur EU-Reisefreiheit gelesen, aus dem eben hervorgeht, dass man in der Tat eine solche Meldepflicht auch gegenüber EU-Bürgern einführen kann - vielen, vielen Dank für deine Hilfe und Übersetzung, das ist wirklich lieb von dir! Jetzt freu ich mich noch mehr auf den nächsten Besuch in Slowenien! :-)
Benutzeravatar

MOMO
Forumsüchtig geworden
Beiträge: 2199
Registriert: 14. Jun 2009 22:44
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Fließend verstehen und sprechen
Wohnort:
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 70 Mal
Nov 2013 18 20:19

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von MOMO

Bist du deppert...die schreiben wirklich so was auf der Botschaftsseite

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Jedoch sieht das geltende slowenische Ausländergesetz immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden können. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines gültigen Reisedokuments. ..also ein 6 Monate abgelauferner Reisepaß ist gültig oder vielleicht auch nicht... :keks: oder nur ein bißchen gültig...

und weiter:

Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.


am besten du fragst bei deiner Freundin Nach dem "Hausbuchführer" nach!
Ich würde mir keine Waffel machen um die Anmeldung!!! :wink: und falls echt jemand klingelt wegen dem Eintrag im Hausbuch..okay...und wenn niemand fragt, passiert auch nix...auslandkrankenversicherung??? du hast eh den EU-Kreis auf deiner Karte... :lachen:
das ganze Ding ist eher noch so ein altes bürokratisches Ding, auf das keiner mehr wert legt, außer den vergreisten Partisanen!
Und falls du zu deiner Freundin nach Slo fährst, vergiss bitte die Ersatzbirnen für`s Auto nicht....das kostet sonst noch mehr....!!! :weihnachtsmann:
und auf jedenfall die Vignette!!! :prost:
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
Benutzeravatar

Thema-Ersteller
jakobg
Neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 17. Nov 2013 00:08
Geschlecht: männlich
Slowenischkenntnisse: Keine
Wohnort:
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Nov 2013 18 20:25

Re: Polizeiliche Meldepflicht

Ungelesener Beitrag von jakobg

Schon krass - da ist es die EU, und dann ist das immer noch so ein Trara. ;-) Ich werd dem Auswärtigen Amt auf jeden Fall mal eine Mail schicken, dass deren Hinweis wohl doch falsch ist :D
Antworten

Erstelle einen Zugang oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst registriert sein, um kommentieren zu können

Erstelle einen Zugang

Kein Mitglied? Registriere dich jetzt
Mitglieder können kommentieren und eigene Themen starten
Kostenlos und dauert nur eine Minute

Registrieren

Anmelden

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste