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Besteuerung von Auslandsrenten

Verfasst: 4. Sep 2016 12:08
von Trojica
Zdravo....dieses Thema wurde bei uns gestern in der Weinlaube heiss diskutiert...mit dem Ergebnis von vielen unterschiedlichen Meinungen...ich werde wohl einen hiesigen Steuerexperten konsultieren müssen....trotzdem meine Frage vorab:

Wenn ich mich in Slo anmelde....als Hauptwohnsitz/ oder 2. Hauptwohnsitz (?) muss ich wohl alles hier versteuern...?

Gibt es da Freibetragsgrenzen? Gibt eine für den Normalbürger verständliche und einsehbare Steuertabelle?

Vielleicht hat mir jemand ein paar Tipps

Nach gestrigen Abend sind doch einige Unklarheiten aufgetaucht...

LP

Besteuerung von Auslandsrenten

Verfasst: 4. Sep 2016 13:42
von robbie-tobbie
Trojica hat geschrieben:Zdravo....dieses Thema wurde bei uns gestern in der Weinlaube heiss diskutiert...mit dem Ergebnis von vielen unterschiedlichen Meinungen...
....
Ich kann Dir zwar in der Sache nicht helfen, aber ich stelle mir grad die Situation sehr lustig vor wie Ihr da alle weinselig zusammen sitzt und Steuer-Problematiken diskutiert :totlach:

Nichts für Ungut, is net bös gemeint :wink:

Viele Grüße, Robert

Besteuerung von Auslandsrenten

Verfasst: 4. Sep 2016 15:25
von France Prešeren
Trojica hat geschrieben:ich werde wohl einen hiesigen Steuerexperten konsultieren müssen....trotzdem meine Frage vorab:

Wenn ich mich in Slo anmelde....als Hauptwohnsitz/ oder 2. Hauptwohnsitz (?) muss ich wohl alles hier versteuern...?

Gibt es da Freibetragsgrenzen? Gibt eine für den Normalbürger verständliche und einsehbare Steuertabelle?
1. da brauchst du ganz sicher einen Steuerberater
2. laut aktuellem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Slowenien muss die Rente dort und nur dort versteuert werden, wo der Bezieher seinen ständigen Wohnsitz hat. In deinem Fall also Slowenien.
Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

(1) Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter
und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat
ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat
erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
3. das übersteigt schon mein Verständnis für das deutsche Steuerrecht und noch viel mehr für das slowenische. Dennoch habe ich da etwas gefunden, allerdings ändert sich das jedes Jahr und ob das wirklich eine umfassende Info ist, weiß ich auch nicht.
Bild
http://www.zpiz.si/cms/?id=2&inf=37
Zusätzlich steht dort:
»pokojninska olajšava« je določena v višini 13,5 odstotka od usklajene in odmerjene dajatve.
Wenn ich das richtig verstehe, werden von der zu bezahlenden Steuer 13,5% abgezogen zur Reduzierung des Steueraufkommens für Rentner. Bin mir jedoch nicht sicher, ob das grundsätzlich gilt oder nur bis zu einem bestimmten Betrag.

Re: Besteuerung von Auslandsrenten

Verfasst: 30. Aug 2017 12:13
von Benutzer 989 gelöscht
Diese Steuerregeln gelten auch für Rentner im Ausland
Deutsche Rentner, die im Ausland leben, sind unter Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. So gehen Sie vor.

Viele deutsche Rentner ziehen ins Ausland, um bei niedrigen Lebenshaltungskosten und in idyllischer Umgebung ihren Lebensabend zu genießen. Weit weg von deutscher Bürokratie denkt kaum einer daran, dass er vielleicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden allerdings sukzessive sämtliche Auslandsrentner
...weiter
hier: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/a ... &pk_kwd=fb

.

Re: Besteuerung von Auslandsrenten

Verfasst: 6. Sep 2017 21:28
von MOMO
Solange du in Slowenien niemals Sozialversicherungspflichtig warst,also du keine Bezüge in Slowenien versteuern musstest, wird dich der Staat in Ruhe lassen. Falls du aber nur einmal im Leben hier Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hattest, und das gilt für Inländer und Ausländer die in Slo leben, wird der Staat aktiv und du mußt die Rente hier versteuern. Und selbst wenn du die slow. Staatsbürgerschaft annimmst aber dein ganzes Leben in D gearbeitest hast, lässt dich der Staat in Ruhe....
so sieht es in der Praxis aus
keine Bezüge in Slowenien = keine Steuerpflicht (auch als Rentner auf deutsche Bezüge)

lg
MOMO