Erbschaftssteuer in Slowenien
Verfasst: 26. Dez 2016 15:01
Erbschaftssteuer in Slowenien
Neben dem Ehegatten und den Kindern sind auch alle anderen direkten Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, sowie Lebensgefährten Mitglieder der Steuerklasse I und folglich von der Erbschaftssteuer befreit. Die Eltern, sowie Geschwister und deren Abkömmlinge bilden die Steuerklasse II und müssen zwischen 5 und 14 Prozent Erbschaftssteuer an den slowenischen Fiskus entrichten. Bei den Erben, die der Steuerklasse III angehören und im Zuge dessen zwischen 8 und 17 Prozent Erbschaftssteuer abführen müssen, handelt es sich um die Großeltern. Alle anderen Erben werden in der Steuerklasse IV zusammengefasst und müssen mit einer Steuerlast in Höhe von 12 bis 39 Prozent rechnen.
Neben dem Ehegatten und den Kindern sind auch alle anderen direkten Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, sowie Lebensgefährten Mitglieder der Steuerklasse I und folglich von der Erbschaftssteuer befreit. Die Eltern, sowie Geschwister und deren Abkömmlinge bilden die Steuerklasse II und müssen zwischen 5 und 14 Prozent Erbschaftssteuer an den slowenischen Fiskus entrichten. Bei den Erben, die der Steuerklasse III angehören und im Zuge dessen zwischen 8 und 17 Prozent Erbschaftssteuer abführen müssen, handelt es sich um die Großeltern. Alle anderen Erben werden in der Steuerklasse IV zusammengefasst und müssen mit einer Steuerlast in Höhe von 12 bis 39 Prozent rechnen.
Erbschaftssteuer in Slowenien
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/In ... enien.html
Neben dem Ehegatten und den Kindern sind auch alle anderen direkten Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, sowie Lebensgefährten Mitglieder der Steuerklasse I und folglich von der Erbschaftssteuer befreit. Die Eltern, sowie Geschwister und deren Abkömmlinge bilden die Steuerklasse II und müssen zwischen 5 und 14 Prozent Erbschaftssteuer an den slowenischen Fiskus entrichten. Bei den Erben, die der Steuerklasse III angehören und im Zuge dessen zwischen 8 und 17 Prozent Erbschaftssteuer abführen müssen, handelt es sich um die Großeltern. Alle anderen Erben werden in der Steuerklasse IV zusammengefasst und müssen mit einer Steuerlast in Höhe von 12 bis 39 Prozent rechnen.
Neben dem Ehegatten und den Kindern sind auch alle anderen direkten Abkömmlinge des verstorbenen Erblassers, sowie Lebensgefährten Mitglieder der Steuerklasse I und folglich von der Erbschaftssteuer befreit. Die Eltern, sowie Geschwister und deren Abkömmlinge bilden die Steuerklasse II und müssen zwischen 5 und 14 Prozent Erbschaftssteuer an den slowenischen Fiskus entrichten. Bei den Erben, die der Steuerklasse III angehören und im Zuge dessen zwischen 8 und 17 Prozent Erbschaftssteuer abführen müssen, handelt es sich um die Großeltern. Alle anderen Erben werden in der Steuerklasse IV zusammengefasst und müssen mit einer Steuerlast in Höhe von 12 bis 39 Prozent rechnen.
Erbschaftssteuer in Slowenien
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