angeblich verliert man in Österreich den Versicherungsschutz, wenn man mit Sommerreifen rummfährt und einen Unfall baut; auch bei keiner Schuld hat man eine Teilschuld. Letztendlich machen die Versicherungen Probleme.
Einer meinte sogar, dass die Weiterfahrt untersagt werden kann und abgeschleppt werden muss + Reifenmontage usw.
ich fahre dieses Jahr über Italien
ab dem 2.April geht es los.....
Mindestprofiltiefe von >= 4 mm ist notwendig, weil ein Reifen mit Profiltiefe <= 4 mm nur noch Abfall ist; ein Reifen mit 3 mm greift im alpinen Bereich nicht mehr.
Der ÖAMTC meint, dass wenn man mit Sommerreifen auf österrch. ABs unterwegs ist und in einem Fall einer schneebedeckten Straße, es ausreicht, Schneeketten zu montieren.
Ereignet sich aber ein Unfall mit Sommerreifen, kostet es 35 euro Strafgeld. Wobei der österreichische Sheriff wieder anders argumentiert.
Eine generelle Winterreifenpflicht ist lt. ÖAMTC nicht gegeben, wenn kein Schnee auf der AB liegt = Argumentation des ÖAMTC.
Die österreichischen Sheriffs argumentieren anders.
Interessant ist noch die Aussage der Bezirkshauptmannschaften?
Prinzipiell könnte ich die Tauern mit Sommerreifen am 1.April passieren, wenn kein Schnee auf der Straße liegt.