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Hydranten

Verfasst: 19. Okt 2017 21:07
von Trojica
"Unser" Feuerwehrhydrant, der Hydrant, aus dem im Ernstfall Wasser entnommen wird, sollte unsere Bude mal abfackeln, ist total eingewachsen.
Gibt es in Slo eine Vorschrift, welche die Zugänglichkeit der Hydranten regelt....Abstand Bepflanzung, Abstand bauliche Massnahmen....Abstand parkende Autos...
ich bin um diese Info arg verlegen.....
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Re: Hydranten

Verfasst: 19. Okt 2017 22:13
von France Prešeren
Es würde mich zumindest wundern, wenn es diese Bauvorschriften nicht geben würde. Allerdings ist das schon sehr speziell. Wissen müsste das aber derjenige, der mindestens einmal jährlich den Hydranten prüft, denn so ist es vorgeschrieben.

Re: Hydranten

Verfasst: 19. Okt 2017 22:55
von Trojica
Das Prüfen hat wohl nie stattgefunden....der Hydrant war gut zwei Meter unter Bäumen und Gestrüpp eingewachsen....jetzt habe ich begonnen, das Teil freizulegen...drum meine Frage, wie weit darf ich gehen....

Re: Hydranten

Verfasst: 21. Okt 2017 14:19
von Benutzer 989 gelöscht
Trojica hat geschrieben: 19. Okt 2017 21:07Gibt es in Slo eine Vorschrift, welche die Zugänglichkeit der Hydranten regelt....Abstand Bepflanzung, Abstand bauliche Massnahmen....Abstand parkende Autos...
glaube eher, dass aus eigenem Interesse dort ent-waldet werden sollte. Wenn es mal zündelt, sollte die Feuerwehr schon ihre
Schläuche dort adaptieren können?

Unser Nachbar schaufelt jedenfalls um den Hydranten jeden Winter selber herum, damit die Anschlüsse zugänglich sind. Vermut-
lich weil dem mal in der kurzen Vergangenheit der Weihnachtsbaum im Wohnzimmer angekookelt ist ... Stünden da Büsche rund
herum...würde er diese auch noch wegschneiden.

Die Aborigines/ Locals vom Bauamt machen da auch nichts und der Feuerwehr ist es auch egal. Evtl. könnte es die lokale Brand-
versicherung interessieren, wie die Umstände dort bei einem Brandfall waren...wegen Abstriche bei Auszahlungen.

Der bayr. Brandversicherung juckt es z.B. relativ wenig, wenn vor dem Haus im Winter 3 Meter Schnee liegen, während der
Eigentümer in Thailand bei einem Brandfall seinen Bauch bräunt, so die Brandversicherung selber. Geschrieben steht da in den AGB nix.
Gleiches wird in Slowenien sein. Dort ist es wohl eher eine Versicherungsfrage als Gesetzesfrage sein, ob da nun im Winter geräumt oder
der Hydrant im Sommer vom Grünzeug befreit werden muss?

Ich würde da einfach Kettensäge, Heckenschere, Gardena kurz + Gardena-Langschneider ansetzen und weg mit dem Busch. Foto
machen für die Nextcloud und gut...

Re: Hydranten

Verfasst: 21. Okt 2017 20:32
von Trojica
Hab ich auch gemacht. ...bin mit schwerem Gerät angerückt...habe alles im Umkreis von 5 m mit dem Dickichtmesser niedergemetzelt....die zwei grossen Eichen in der Höhe um 10 m reduziert. ...am Mo fallen noch die zwei Linden und dann sieht es dort aus wie im Stadtpark!

Re: Hydranten

Verfasst: 21. Okt 2017 21:25
von France Prešeren
Offensichtlich steht der Hydrant auf deinem Grund. Dann wärst Du verantwortlich, den Hydranten prüfen zu lassen, wenn ich das Gesetz richtig verstehe. Vielleicht mal auf der Gemeinde fragen.

Re: Hydranten

Verfasst: 21. Okt 2017 22:38
von Trojica
Tja.....das ist das Problem....der Hydrant steht auf städtischem Grund....der Bewuchs kommt vom Nachbargrundstück rüber...der lässt sein Grundstück verwildern....und so hab ich unter dem Aspekt Freischneiden des Hydranten etwas von Nachbars ungeliebten Wildwuchs galant entfernt. Aber der Hydrant ist unserem Haus zugeordnet und ich fühle für die Zugänglichkeit verantwortlich. .. :absolvent:

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Hinzugefügt 49 Minuten 37 Sekunden nach Erstellung des Beitrags

Noch ne Frage....gibt es in Slo auch eine Verordnung, die den Grenzabstand von Bepflanzu gen , überhängende Äste im Nachbars Garten regelt, do wie es in D im Nachbarschaftsrecht geregelt ist?

Re: Hydranten

Verfasst: 22. Okt 2017 08:35
von robbie-tobbie
Trojica hat geschrieben: 21. Okt 2017 23:28der Bewuchs kommt vom Nachbargrundstück rüber...der lässt sein Grundstück verwildern....
So einen Nachbarn haben wir hier in D leider auch :schwindlig:

Trojica hat geschrieben: 21. Okt 2017 23:28gibt es in Slo auch eine Verordnung, die den Grenzabstand von Bepflanzu gen , überhängende Äste im Nachbars Garten regelt, do wie es in D im Nachbarschaftsrecht geregelt ist?
Wenn es so eine Verordnung in Slo gibt, wird sie vermutlich genauso wenig wie in D zum Tragen kommen... interessiert hier kein Schwein... Musste mir letztens extra für den Urwald, der zu uns rüber wächst, einen Hoch-Entaster kaufen. Bin ungefähr 3-4 Tage im Jahr nur damit beschäftigt, sein Grünzeug, das meterweit über unseren Zaun wuchert, zurück zu schneiden und zu entsorgen. Das Ätzendste dabei ist ein Haselnuss-"Strauch" (eher ein Dschungel), mittlerweile über 10m hoch und einem Kronen-Durchmesser von ca. 20m :multipissed:

Re: Hydranten

Verfasst: 22. Okt 2017 11:04
von France Prešeren
Trojica hat geschrieben: 21. Okt 2017 23:28Noch ne Frage....gibt es in Slo auch eine Verordnung, die den Grenzabstand von Bepflanzu gen , überhängende Äste im Nachbars Garten regelt, do wie es in D im Nachbarschaftsrecht geregelt ist?
robbie-tobbie hat geschrieben: 22. Okt 2017 08:35Wenn es so eine Verordnung in Slo gibt, wird sie vermutlich genauso wenig wie in D zum Tragen kommen... interessiert hier kein Schwein...
Da hilft ein Blick ins Sachenrechtliche Gesetzbuch. http://www.pisrs.si/Pis.web/pregledPredpisa?id=ZAKO3242
Relevant für dich ist der Teil von §81 bis §83.
Drevo na meji
81. člen
(1) Plodovi drevesa, ki stoji na meji, se delijo med lastnika sosednjih nepremičnin po enakih delih.
(2) Če drevo na meji ovira rabo katere od sosednjih nepremičnin, lahko lastnik nepremičnine zahteva, da se drevo odstrani na skupne stroške.

Plodovi, ki padejo na sosednjo nepremičnino
82. člen
Na plodovih, ki padejo na sosednjo nepremičnino, pridobi lastnik te nepremičnine lastninsko pravico v trenutku ločitve plodov od glavne stvari.

Pravica odstraniti veje
83. člen
(1) Lastnik nepremičnine ima pravico odstraniti in si prilastiti veje sosedovega drevesa, ki segajo v zračni prostor njegove nepremičnine in korenine, ki rastejo v njegovo nepremičnino, če ga motijo in če tega na njegov poziv ne stori lastnik sosednje nepremičnine.
(2) Če je lastniku sosednje nepremičnine s posebnim predpisom prepovedano ravnanje iz prejšnjega odstavka, ima pravico do odškodnine.
(3) Določila prvega odstavka tega člena se ne uporabljajo v primerih, kadar je meja nepremičnin v gozdu.
(4) Plodovi z vej, ki segajo v zračni prostor sosednje nepremičnine, postanejo z ločitvijo lastnina lastnika te nepremičnine.
Baum auf der (Grundstücks-) Grenze
§81
(1) Die Früchte des Baumes, der auf der Grenze steht, werden unter den Besitzern der benachbarten Grundstücke zu gleichen Teilen aufgeteilt.
(2) Wenn ein Baum auf der Grenze die Verwendung eines der Grundstücke stört, kann ein Grundstücksbesitzer verlangen, dass der Baum auf gemeinsame Kosten entfernt wird.

Früchte, die auf das Nachbargrundstück fallen
§82
An den Früchten, die auf das Nachbargrundstück fallen, erlangt der Besitzer dieses Grundstücks ein Eigentumsrecht im Moment der Trennung der Frucht von der Hauptsache.

Recht zur Astentfernung
§83
(1) Der Grundstücksbesitzer ist berechtigt, diejenigen Äste als auch Wurzeln des benachbarten Baumes zu entfernen und sich diese anzueignen, die in sein Grundstück hineinragen, wenn sie ihn stören und der Besitzer des Nachbargrundstücks trotz Aufforderung dies nicht tut.
(2) Wenn dem Besitzer des Nachbargrundstücks durch eine besondere Vorschrift die Einhaltung des vorherigen Absatzes nicht möglich ist, hat er ein Recht auf Entschädigung.
(3) Der erste Absatz dieses Paragraphen kommt in dem Fall nicht zur Anwendung, wenn sich die Grundstücksgrenze im Wald befindet.
(4) Früchte der Äste, die in den Luftraum des Nachbargrundstücks hineinragen, werden bei der Trennung zum Eigentum des Grundstücksbesitzers.

Re: Hydranten

Verfasst: 22. Okt 2017 21:31
von Benutzer 989 gelöscht
schneiden die Äste zur Nachbarschaft selber bündig weg und rechen/harken das Laub auch auf dem Nachbargrund zusammen,
obwohl man es nicht machen müsste.
Aber auf Gerichten herum streiten wegen so einem Kleinscheixx, ... rentiert sich nicht. ... muss man diplomatisch sehen, sonst wird
man noch völlig balla balla

Die Ahorn-Bäume fällt man auch vis a vis auf dem Fremdgrundstück...bevor diese irgend wann mal die PV-Module verdecken.
Vorteil: mehr Sonne + mehr Brennstoff für den Ofen für lau