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Sehe ich ganz anders. Im deutschen Gesetz heißt es:Tom hat geschrieben:Also ist es in SLO nicht anders, als hier in D auch. In der Realität vielleicht nicht, spätesten aber vor dem Richter schon.
Dann heißt der 2. Sieger: Autofahrer.
Klingt für mich völlig anders als:StVO § 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Hier kann ich nicht darauf schließen, dass bereits die bloße erkennbare Absicht zum anhalten zwingt. Dass der Autofahrer schuld hat, wenn es zu einem Unfall kommt, ist auch in SLO klar. Allerdings ist mir jetzt klar, weshalb keiner bremst bevor nicht jemand die Fahrbahn betritt. Und egal, dass der Autofahrer schuld wäre, 2. Sieger bleibt sicher der Fußgänger.Am Fußgängerüberweg, der weder von einer Lichtzeichenanlage noch einem Polizisten geregelt wird, müssen Fahrzeugführer und andere Straßenverkehrsteilnehmer Fußgängern die sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglichen, die auf dem Fußgängerüberweg sind oder diesen betreten.