Zebrastreifen
Moderator: Trojica
Aug 2009
04
20:09
Zebrastreifen
Spannende Frage: Anhalten am Zebrastreifen = Pflicht; lt. slow. Straßenverkehrsordnung?
Habe noch nie jemand gesehen, der dort anhält? Wenn man selber stehen bleibt, wird ordentlich "italienisch" gehupt! ( ich halte trotzdem!
Habe noch nie jemand gesehen, der dort anhält? Wenn man selber stehen bleibt, wird ordentlich "italienisch" gehupt! ( ich halte trotzdem!
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Aug 2009
04
21:02
Re: Radarfahrzeuge
jou...spannende Frage...mir hat es mal jemand so erklärt: erst, wenn der " wartende" Fußgänger( auch an einem Zebrastreifen!!!) einen Fuß auf die Fahrbahn setzt, muß man wohl stehenbleiben(... ...) ansonsten darf man durchfahren...
so richtig glaub ich das ja auch nicht, aber hier scheinen sich alle dran gewöhnt zu haben... :denkend_smilie:
in Austria läuft gerade Reklame, das der Zebrastreifen keine Lebensversicherung für Fußgänger ist....wenn man sich mal sowas in Slo vorstellt...zum gröhlen...
ich halt auch an!!(in Slo) meistens jedenfalls....
MOMO
so richtig glaub ich das ja auch nicht, aber hier scheinen sich alle dran gewöhnt zu haben... :denkend_smilie:
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Aug 2009
04
23:33
Re: Radarfahrzeuge
Das kenne ich. Habe ich doch glatt gehalten als ein Fußgänger am Zebrastreifen stand und wartete. Der war so perplex, dass er sich gar nicht rüber traute und mich recht verwirrt ansah. Und was tat der Autofahrer hinter mir? Er hupte!
Was die Vorschrift angeht, werde ich mal auf den Seiten der Polizei gucken. Aber was heißt denn Fußgängerüberweg auf slowenisch? :denkend_smilie:
Was das mit einem Fuß auf der Fahrbahn angeht, bin ich recht skeptisch. Hilft mir schließlich wenig, wenn ich dann vor Gericht recht bekomme, weil ich bereits auf der Fahrbahn war, aber dafür zukünftig im Rollstuhl vor dem Zebrastreifen warte. Was machen die dann? Eine Hand auf die Fahrbahn legen?
Kollege Biker sagte mal, dass ein Fahrlehrer meinte, dass derjenige, der die Fahrbahn dort überqueren will, seine Hand heben muss, also ein Zeichen geben muss. Das klingt schon eher plausibel. Aber ich werde mal gucken, sobald ich weiß wie das auf slowenisch heißt.
Was die Vorschrift angeht, werde ich mal auf den Seiten der Polizei gucken. Aber was heißt denn Fußgängerüberweg auf slowenisch? :denkend_smilie:
Was das mit einem Fuß auf der Fahrbahn angeht, bin ich recht skeptisch. Hilft mir schließlich wenig, wenn ich dann vor Gericht recht bekomme, weil ich bereits auf der Fahrbahn war, aber dafür zukünftig im Rollstuhl vor dem Zebrastreifen warte. Was machen die dann? Eine Hand auf die Fahrbahn legen?
Kollege Biker sagte mal, dass ein Fahrlehrer meinte, dass derjenige, der die Fahrbahn dort überqueren will, seine Hand heben muss, also ein Zeichen geben muss. Das klingt schon eher plausibel. Aber ich werde mal gucken, sobald ich weiß wie das auf slowenisch heißt.
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Aug 2009
09
15:30
Re: Radarfahrzeuge
Oje.. Fuß auf die Fahrbahn! Kann gefährlich werden. Hand auf die Fahrbahn! Ohne mich.
Winken am Zebrastreifen? Die zeigen mir doch so nur nen Vogel zurück.
Eigentlich sollte es klar und deutlich sein. Steht da jemand am Übergang, muß angehalten werden. Sonst brauch ich solche Übergänge nicht und mach gleich ne Ampel hin. Die kostet aber wieder deutlich mehr.
Gruß
Winken am Zebrastreifen? Die zeigen mir doch so nur nen Vogel zurück.
Eigentlich sollte es klar und deutlich sein. Steht da jemand am Übergang, muß angehalten werden. Sonst brauch ich solche Übergänge nicht und mach gleich ne Ampel hin. Die kostet aber wieder deutlich mehr.
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Aug 2009
09
17:41
Re: Radarfahrzeuge
Verwunderlich dabei ist, dass ich den Eindruck habe, dass es in Slowenien zig mal mehr Fußgängerüberwege gibt als in Deutschland. Doch mehr als einen guten Willen kann ich nicht erkennen.
Gut gemeint bleibt eben das Gegenteil von gut gemacht.
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Aug 2009
09
22:02
Re: Radarfahrzeuge
hab heut einen polizisten gefragt...das mit dem fuß auf die Fahrbahn muß wohl so im gesetz stehen....er hat es mir auch so erklärt....
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Aug 2009
09
23:08
Re: Radarfahrzeuge
also Augen auf im Straßenverkehr? :denkend_smilie:MOMO hat geschrieben:hab heut einen polizisten gefragt...das mit dem fuß auf die Fahrbahn muß wohl so im gesetz stehen....er hat es mir auch so erklärt....
OT:
wenn man von der Straßen-Rennleitung mal wg. Schnellfahrerrei erwischt wird, wird dort gleich der 50%-Betrag verlangt, oder muss ich hinweisen: Sofortzahlung = halber Betrag? ( ist ja beim Kuhhandel? )
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Sep 2009
26
01:42
Re: Radarfahrzeuge
Bin gerade bei der Suche nach etwas anderem, auf die Vorschrift zum Fußgängerüberweg gestoßen.
Steht nichts davon da, wenn sie erkennbar die Fahrbahn überqueren wollen oder ähnliches, wie es z.B. im deutschen Gesetz steht. Sieht so aus, als ob man es wirklich darauf anlegen muss, um rüber zu kommen bei viel Verkehr. Übrigens kostet es geschmeidige 300€, wenn man es missachtet. Da man dann wohl sowieso wegen Körperverletzung dran ist, wird es kaum jemanden in SLO geben, der dafür je 300€ bzw. die Hälfte hat zahlen müssen. Schließlich kann man erst dagegen verstoßen, wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn ist und wenn er es ist, tja.... 2. Sieger.http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp?urlid=200856&stevilka=2345 hat geschrieben:ZVCP-1-UPB5
§49,2
Na prehodu za pešce, na katerem promet ni urejen s svetlobnimi prometnimi znaki ali ga ne ureja policist, morajo vozniki in drugi udeleženci cestnega prometa omogočiti pešcem varno prečkanje vozišča, ki so na prehodu ali stopajo nanj.
Am Fußgängerüberweg, der weder von einer Lichtzeichenanlage noch einem Polizisten geregelt wird, müssen Fahrzeugführer und andere Straßenverkehrsteilnehmer Fußgängern die sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglichen, die auf dem Fußgängerüberweg sind oder diesen betreten.
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Sep 2009
26
20:19
Re: Radarfahrzeuge
Ich würde es lieber nicht drauf ankommen lassen. Also aus dem Gesetzestext, ich zitiere:
Denn in den meisten Fällen ist klar ersichtlich, ob jemand die Strasse überqueren will oder nicht. Ist dies nicht klar ersichtlich, muß der Fahrzeuglenker zumindest damit rechnen, das sich ein am Fussgängerüberweg aufhaltender Mensch dazu entschließt, diesen auch zu überqueren. Ergo, die Fahrgeschwindigkeit im Bereich eines Fußgängerüberweges muß den umständen entsprechend angepasst werden, um immer rechtzeitig anhalten zu können.
Also ist es in SLO nicht anders, als hier in D auch. In der Realität vielleicht nicht, spätesten aber vor dem Richter schon.
Dann heißt der 2. Sieger: Autofahrer.
Gruß
Tom
geht eindeutig hervor, das man dem Fussgänger die sicher Überquerung ermöglichen muß. Bei Fussis die sich schon auf dem Übergang befinden ist die Sachlage eindeutig, aber auch die Aussage im Text "..oder diesen betreten" ist juristisch pro Fussi ausgelegt.Am Fußgängerüberweg, der weder von einer Lichtzeichenanlage noch einem Polizisten geregelt wird, müssen Fahrzeugführer und andere Straßenverkehrsteilnehmer Fußgängern die sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglichen, die auf dem Fußgängerüberweg sind oder diesen betreten.
Denn in den meisten Fällen ist klar ersichtlich, ob jemand die Strasse überqueren will oder nicht. Ist dies nicht klar ersichtlich, muß der Fahrzeuglenker zumindest damit rechnen, das sich ein am Fussgängerüberweg aufhaltender Mensch dazu entschließt, diesen auch zu überqueren. Ergo, die Fahrgeschwindigkeit im Bereich eines Fußgängerüberweges muß den umständen entsprechend angepasst werden, um immer rechtzeitig anhalten zu können.
Also ist es in SLO nicht anders, als hier in D auch. In der Realität vielleicht nicht, spätesten aber vor dem Richter schon.
Dann heißt der 2. Sieger: Autofahrer.
Gruß
Tom
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Sep 2009
26
22:10
Re: Radarfahrzeuge
Sehe ich ganz anders. Im deutschen Gesetz heißt es:Tom hat geschrieben:Also ist es in SLO nicht anders, als hier in D auch. In der Realität vielleicht nicht, spätesten aber vor dem Richter schon.
Dann heißt der 2. Sieger: Autofahrer.
Klingt für mich völlig anders als:StVO § 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Hier kann ich nicht darauf schließen, dass bereits die bloße erkennbare Absicht zum anhalten zwingt. Dass der Autofahrer schuld hat, wenn es zu einem Unfall kommt, ist auch in SLO klar. Allerdings ist mir jetzt klar, weshalb keiner bremst bevor nicht jemand die Fahrbahn betritt. Und egal, dass der Autofahrer schuld wäre, 2. Sieger bleibt sicher der Fußgänger.Am Fußgängerüberweg, der weder von einer Lichtzeichenanlage noch einem Polizisten geregelt wird, müssen Fahrzeugführer und andere Straßenverkehrsteilnehmer Fußgängern die sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglichen, die auf dem Fußgängerüberweg sind oder diesen betreten.
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