Kroatiens Pyrrhussieg im Grenzstreit mit Slowenien
Die Höchstrichter in Luxemburg erklären sich für sachlich unzuständig, den Zwist um
die Bucht von Piran zu schlichten.
Zagreb bezahlt diesen juristischen Erfolg mit dem
Ausschluss aus Schengen und Euro. ( evtl. besser für Kroatien ? )
Brüssel. Im Streit zwischen den beiden EU-Mitgliedern Slowenien und Kroatien um die
Kontrolle über die Bucht von Piran sind seit Freitag alle europarechtlichen Mittel ausgeschöpft,
doch das Problem bleibt ungelöst. Der Gerichtshof der EU (EuGH) befand in seinem Urteil in der
Sache C-457/18, dass es nicht dafür zuständig sei, diesen Streit zu schlichten. Zugleich allerdings
mahnten die Luxemburger Richter beide Staaten, „sowohl in ihren gegenseitigen Beziehungen als
auch gegenüber der Europäischen Union und den anderen Mitgliedstaaten . . . sich aufrichtig um
eine endgültige rechtliche Lösung zu bemühen, die im Einklang mit dem Völkerrecht ist, um die
wirksame und ungehinderte Anwendung des EU-Rechts in den betroffenen Bereichen sicherzustellen“.
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