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Bleibt jedoch weiterhin offen, mit welcher Mehrheit das Schiedsabkommen im Parlament zu ratifizieren ist. Der Justizminister geht wie die ganze Regierung von einer notwendigen einfachen Mehrheit aus. Darin sieht er sich durch die Erklärung des Verfassungsgerichts, dass das Abkommen selber nichts entscheidet, bestätigt.http://24ur.com/novice/slovenija/ustavno-sodisce-danes-o-arbitraznem-sporazumu.html hat geschrieben:Der Verfassungsgerichtspräsident Jože Tratnik gab in einer mündlichen Erklärung bekannt, dass das Schiedsabkommen zwischen Kroatien und Slowenien verfassungsgemäß ist. Das Verfassungsgericht hat außerdem nicht nur über den §3a des Abkommens beraten, um das die slowenische Regierung bat, sondern beurteilte auch die Paragraphen 4a sowie den 2. Und 3. Absatz des §7, „die als Ganzes inhaltlich zu deuten und zu beurteilen sind“, erklärte er. Wie er betonte, sind die Entscheidungen durch das Schiedsabkommen „nicht verfassungswidrig gemäß §4 der Verfassung“. Er betonte, dass das Abkommen nicht über die Grenze zwischen den Staaten entscheidet, sondern vielmehr über einen Mechanismus zur friedlichen Beilegung des Grenzkonflikts.