Besteuerung von Auslandsrenten
Moderator: Trojica
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Sep 2016
04
12:08
Besteuerung von Auslandsrenten
Zdravo....dieses Thema wurde bei uns gestern in der Weinlaube heiss diskutiert...mit dem Ergebnis von vielen unterschiedlichen Meinungen...ich werde wohl einen hiesigen Steuerexperten konsultieren müssen....trotzdem meine Frage vorab:
Wenn ich mich in Slo anmelde....als Hauptwohnsitz/ oder 2. Hauptwohnsitz (?) muss ich wohl alles hier versteuern...?
Gibt es da Freibetragsgrenzen? Gibt eine für den Normalbürger verständliche und einsehbare Steuertabelle?
Vielleicht hat mir jemand ein paar Tipps
Nach gestrigen Abend sind doch einige Unklarheiten aufgetaucht...
LP
Wenn ich mich in Slo anmelde....als Hauptwohnsitz/ oder 2. Hauptwohnsitz (?) muss ich wohl alles hier versteuern...?
Gibt es da Freibetragsgrenzen? Gibt eine für den Normalbürger verständliche und einsehbare Steuertabelle?
Vielleicht hat mir jemand ein paar Tipps
Nach gestrigen Abend sind doch einige Unklarheiten aufgetaucht...
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Sep 2016
04
13:42
Besteuerung von Auslandsrenten
Ich kann Dir zwar in der Sache nicht helfen, aber ich stelle mir grad die Situation sehr lustig vor wie Ihr da alle weinselig zusammen sitzt und Steuer-Problematiken diskutiertTrojica hat geschrieben:Zdravo....dieses Thema wurde bei uns gestern in der Weinlaube heiss diskutiert...mit dem Ergebnis von vielen unterschiedlichen Meinungen...
....
Nichts für Ungut, is net bös gemeint
Viele Grüße, Robert
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Manchmal hat man einfach kein Glück - und dann kommt auch noch Pech dazu.
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Sep 2016
04
15:25
Besteuerung von Auslandsrenten
1. da brauchst du ganz sicher einen SteuerberaterTrojica hat geschrieben:ich werde wohl einen hiesigen Steuerexperten konsultieren müssen....trotzdem meine Frage vorab:
Wenn ich mich in Slo anmelde....als Hauptwohnsitz/ oder 2. Hauptwohnsitz (?) muss ich wohl alles hier versteuern...?
Gibt es da Freibetragsgrenzen? Gibt eine für den Normalbürger verständliche und einsehbare Steuertabelle?
2. laut aktuellem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Slowenien muss die Rente dort und nur dort versteuert werden, wo der Bezieher seinen ständigen Wohnsitz hat. In deinem Fall also Slowenien.
3. das übersteigt schon mein Verständnis für das deutsche Steuerrecht und noch viel mehr für das slowenische. Dennoch habe ich da etwas gefunden, allerdings ändert sich das jedes Jahr und ob das wirklich eine umfassende Info ist, weiß ich auch nicht.Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen
(1) Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter
und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat
ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat
erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
http://www.zpiz.si/cms/?id=2&inf=37
Zusätzlich steht dort:
»pokojninska olajšava« je določena v višini 13,5 odstotka od usklajene in odmerjene dajatve.
Wenn ich das richtig verstehe, werden von der zu bezahlenden Steuer 13,5% abgezogen zur Reduzierung des Steueraufkommens für Rentner. Bin mir jedoch nicht sicher, ob das grundsätzlich gilt oder nur bis zu einem bestimmten Betrag.
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor France Prešeren für den Beitrag:
- Trojica (4. Sep 2016 19:42)
Nazadnje še, prijatlji,kozarce zase vzdignimo,ki smo zato se zbrat'li,ker dobro v srcu mislimo.
Aug 2017
30
12:13
Re: Besteuerung von Auslandsrenten
Diese Steuerregeln gelten auch für Rentner im Ausland
Deutsche Rentner, die im Ausland leben, sind unter Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. So gehen Sie vor.
Viele deutsche Rentner ziehen ins Ausland, um bei niedrigen Lebenshaltungskosten und in idyllischer Umgebung ihren Lebensabend zu genießen. Weit weg von deutscher Bürokratie denkt kaum einer daran, dass er vielleicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden allerdings sukzessive sämtliche Auslandsrentner
...weiter
hier: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/a ... &pk_kwd=fb
.
Deutsche Rentner, die im Ausland leben, sind unter Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. So gehen Sie vor.
Viele deutsche Rentner ziehen ins Ausland, um bei niedrigen Lebenshaltungskosten und in idyllischer Umgebung ihren Lebensabend zu genießen. Weit weg von deutscher Bürokratie denkt kaum einer daran, dass er vielleicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden allerdings sukzessive sämtliche Auslandsrentner
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Sep 2017
06
21:28
Re: Besteuerung von Auslandsrenten
Solange du in Slowenien niemals Sozialversicherungspflichtig warst,also du keine Bezüge in Slowenien versteuern musstest, wird dich der Staat in Ruhe lassen. Falls du aber nur einmal im Leben hier Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hattest, und das gilt für Inländer und Ausländer die in Slo leben, wird der Staat aktiv und du mußt die Rente hier versteuern. Und selbst wenn du die slow. Staatsbürgerschaft annimmst aber dein ganzes Leben in D gearbeitest hast, lässt dich der Staat in Ruhe....
so sieht es in der Praxis aus
keine Bezüge in Slowenien = keine Steuerpflicht (auch als Rentner auf deutsche Bezüge)
lg
MOMO
so sieht es in der Praxis aus
keine Bezüge in Slowenien = keine Steuerpflicht (auch als Rentner auf deutsche Bezüge)
lg
MOMO
Je mehr Löcher, desto weniger Käse
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